Landtag will Selbstständigkeit des KIT weiter entwickeln

19.04.2012 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Landtag will die Selbstständigkeit des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) weiter entwickelt. Wissenschafts-Staatssekretär Jürgen Walter (Grüne) brachte an diesem Donnerstag im Landtag den entsprechenden Gesetzentwurf ein. Sprecher aller Fraktionen signalisierten bereits in erster Lesung ihre Zustimmung.

Kernpunkte des Gesetzes sind: Das KIT wird Dienstherr und Arbeitgeber seiner 9000 Beschäftigten. Auch die Rechte der 22 000 Studierenden werden gestärkt. Zugleich wird der Begriff staatliche Einrichtung gestrichen, das Sonder- und Mobiliarvermögen wird vom Land auf das KIT übertragen. Dem größten und erfolgreichen Forschungszentrum in Deutschland werde dadurch mehr Handlungsspielraum und eine größere Eigenständigkeit gegeben, erklärte Walter. „Dadurch kann sich das KIT bestens weiter entwickeln“, sagte der Staatssekretär.

Zum 1. Oktober 2009 waren die Universität Karlsruhe und das Forschungszentrum Karlsruhe zum Karlsruher Institut für Technologie als Körperschaft des öffentlichen Rechts zusammengeführt worden. Mit dem KIT ist die größte deutsche Forschungs- und Lehreinrichtung entstanden. Neben Forschung und Lehre ist die Innovation die dritte Aufgabe des KIT. Mit rund 9000 Mitarbeitern, 22 000 Studierenden und einem Jahresbudget von 739 Millionen Euro hat das KIT nach Ansicht der Landesregierung eine personelle und finanzielle Ausstattung als Grundlage dafür, eine weltweit führende Wissenschaftseinrichtung zu werden.

Durch das neue Gesetz erhält das KIT die Dienstherrnfähigkeit und Arbeitgebereigenschaft für seine Beamten und Arbeitnehmer. Das vorhandene Personal wird zum KIT als Dienstherr und Arbeitgeber überführt. Das Wissenschaftsministerium zieht sich künftig aus der Berufung von Professoren und anderem Personal zurück. Außerdem wird das KIT in weitem Umfang selbst Eigentümer des Vermögens. Ferner gibt das Land die Fachaufsicht über den Universitätsbereich weitestgehend auf. Auch wird der Spielraum des KIT zur Unternehmensgründung und zur Beteiligung an Unternehmen wird erweitert und vereinheitlicht.

Katrin Schütz (CDU) hob die hochrangige Forschung und exzellente Lehre des KIT vor. In der Debatte verwies die Karlsruher Abgeordnete auch auf die Vorarbeit der früheren CDU-Minister Peter Frankenberg und Annette Schavan. „Es ist gut, dass die neue Landesregierung diesen Weg verindlich weiter geht“, lobte Schütz. Mit dem Gesetz werde die Einheit des KIT vollendet, die Einrichtung könne künftig flexibel und selbstständig arbeiten. Deshalb werde die CDU-Fraktion dem Entwurf zustimmen.

Ziel des Gesetzes sei die Stärkung der Autonomie der Hochschule, erklärte Alexander Salomon (Grüne). Gleichzeitig entstehe mehr Chancengleichheit, eine bessere Frauenförderung und die Studierenden erhielten ein Vetorecht und damit mehr Gewicht. Auch die Stellung des Personalrats werde gestärkt, sagte Salomon. Auch Johannes Stober (SPD) sieht in mehr Autonomie und Mitbestimmung die entscheidenden Faktoren für den künftigen Erfolg der Großforschungs- und exzellenten Lehreinrichtung. Timm Kern (FDP) anerkannte, dass Grün-Rot den von Schwarz-Gelb eingeschlagenen Weg zur Stärkung des KIT weitergehen wird. „Gerade die Stärkung ist für uns Liberale wichtig“, sagte der Bildungsexperte. Für das KIT werde manches einfacher, wenn es auch für die Immobilie und Bauten künftig selbst zuständig sei.

Nach Meinung der Landesregierung soll das KIT zum führenden europäischen Zentrum der Energieforschung sowie der Aspekte der Klimaforschung und der korrespondierenden Materialforschung ausgebaut werden und eine sichtbare Rolle im Bereich der Nanowissenschaften spielen.


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