Kehrwoche bei Gesetzen und Verordnungen

16.07.2014 
Redaktion
 
Landesrecht

Stuttgart. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) hat am Mittwoch das Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts in den Landtag eingebracht. Damit sollen nicht nur Landesgesetze an Bundesrecht angepasst werden, sondern auch Vorschriften vereinfacht und klargestellt werden.

Die meisten Anpassungen betreffen die eingetragenen Lebenspartnerschaften; Regelungen, die sich bisher auf Ehegatten beschränkten, werden damit auf Lebenspartner ausgeweitet. Weitere Regelungen dieser Art: im Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes werden die Verweise auf die bundesgesetzlichen Regelungen zur Betreuervergütung angepasst. Beim Vorkaufsrecht nach dem Landeswaldgesetz sind Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), im Pressegesetz Änderungen des Strafgesetzbuches und im Polizeigesetz Änderungen des Infektionsschutzgesetzes nachzuvollziehen. Zur Vereinfachung der Rechtsanwendung soll das Verfahren der richterlichen Entscheidung über einen polizeirechtlichen Gewahrsam klargestellt und im Interesse der Vereinheitlichung des Landesrechts das wasserrechtliche Vorkaufsrecht den übrigen landesrechtlichen Vorkaufsrechten angeglichen werden. Schließlich ist für Ordnungswidrigkeiten nach dem Landespressegesetz, die schon bisher bei den Regierungspräsidien gebündelt sind, eine weitere Konzentration der Zuständigkeiten beim Regierungspräsidium Karlsruhe vorgesehen. 

Arnulf Freiherr von Eyb (CDU) konnte sich einen Seitenhieb nicht verkneifen: Die Landesregierung versuche durch das Großreinemachen bei den Gesetzen, eine Reihe ihrer schlecht gemachten Bestimmungen elegant zu verstecken. So sei zum Beispiel das Wassergesetz erst in diesem Jahr verabschiedet worden. Dennoch würden viel Bürokratie und Unsicherheiten beseitigt. Für Jürgen Filius (Grüne) sind die Änderungen „Updates“. Er sprach auch von der Revision aller Gesetze, Rechtsanwendungen würden dadurch vereinfacht. Die Regierung wirke „nicht beabsichtigten Schwierigkeiten“ schnell entgegen, erklärte Sascha Binder (SPD). Bei den Lebenspartnerschaften gehe es um Gleichbehandlung und den Abbau von Diskriminierung, die Änderungen zum polizeilichen Gewahrsam seien „praktikabler“ für Polizei und Gerichte. Ulrich Goll (FDP) sprach von „unstrittigen Maßnahmen“, erwähnte aber auch, dass die nun zur Korrektur anstehenden Bestimmungen im Polizeigesetz bisher „unzulänglich geregelt“ seien. 

Nach der Beratung am Donnerstag im Ständigen Ausschuss will der Landtag das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden. 


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Titelbild Staatsanzeiger