Baden-Württemberg bekommt neues Naturschutzgesetz

10.06.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Agrarminister Alexander Bonde (Grüne) hat am Mittwoch die Novelle zur Neuordnung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetz, mit dem das Landesnaturschutzrecht auch an Regelungen des seit März 2010 geltenden Bundesnaturschutzgesetzes angepasst werden, werde das Naturschutzkonzept von Grün-Rot gesetzlich verankert, erklärte Bonde in der ersten Lesung.

Es trage dazu bei, verantwortungsvoll die Natur im Südwesten zu erhalten, gefährdete und vom aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu schützen, „bewährte Standards“ zu erhalten und das Naturschutzrecht „bürgernah zu modernisieren und fortzuentwickeln“. Für Bonde ist das Gesetz die logische Folge auf die von Grün-Rot vor zwei Jahren beschlossene Naturschutz-Strategie. Die Novelle, in der die öffentliche Hand zum Schutz der Natur verpflichtet wird, helfe Mensch und Natur gleichermaßen.  So werden die in 30 der 35 Landkreise bestehenden Landschaftserhaltungsverbände ebenso gesetzlich verankert wie das Moorschutzkonzept.

Das Gesetz beinhaltet ferner Bestimmungen zur Landschaftsplanung, zum allgemeinen Schutz von Natur und Landschaft, zum Schutz bestimmter Teile wie Biotope, Naturparke, Naturdenkmäler und Alleen. Außerdem soll Baden-Württemberg „auf Feldern und Tellern frei von Gentechnik“ bleiben, wie der Minister erklärte. Die Errichtung von Natura 2000-Gebieten ist ebenso geregelt wie der Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten  oder die Erholung in Natur und Landschaft.

Opposition kritisiert verspätete Information

Abgeordnete der Opposition kritisierten in der Aussprache, dass das Ministerium die Ergebnisse des umfangreichen Anhörungsverfahrens „erst auf Anfrage und erst vor einer Woche“ überstellt habe, wie Patrick Rapp (CDU) und Friedrich Bullinger (FDP) monierten.  Aufgrund der Föderalismusreform sei das Gesetz längst „Pflicht“ für Grün-Rot gewesen, dennoch würden die Bestimmungen Abläufe erschweren und Verfahren in die Länge ziehen, beklagte Rapp. Auf die Landkreise würde ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von zwei Millionen Euro kommen. Der CDU-Abgeordnete  forderte bei den anstehenden Beratungen im Ausschuss für den Ländlichen Raum Nachbesserungen bei der Ausweitung von Schutzgebieten. Zudem sei die Regierung „an manchen Stellen übers Ziel hinausgeschossen“.

Auch aus Sicht von Bullinger gab es bei dem 125 Seiten starken Entwurf „keinen ordentlichen Ablauf“. Das Eigenlob des Ministers mache verdächtig. Der Liberale äußerte bei einigen Punkten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Weil er mehr Bürokratie befürchtet und zu sehr in Eigentum eingegriffen werde, will die FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen – „auch wenn der eine oder andere Unfug herausgefallen ist.

„Grundlage für die Kulturlandschaft Baden-Württemberg“

Die Fraktionen von Grünen und SPD bewerteten die Novelle dagegen positiv. Markus Rösler (Grüne) sieht mit dem Gesetz den Dreiklang der Naturschutz-Aktionen der Landesregierung vollendet, die mit einer Finanzspritze von 30 Millionen Euro 2011 begonnen hatte und mit der Naturschutz-Strategie 2013 „als Grundlage für die Kulturlandschaft Baden-Württemberg“ fortgesetzt wurde. Insbesondere die stärkeren Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Verbände hob der Grüne hervor. Die „Bewahrung der Schöpfung“ stehe im Mittelpunkt, bei Schwarz-Gelb habe der Naturschutz nur die Rolle des „ungeküssten Frosches“ gespielt. Grün-Rot jedoch bringe Ökonomie und Ökologie vernünftig und verantwortungsvoll zusammen.

Für Gabi Rolland (SPD) berücksichtigt das Gesetz vorbildlich die Belange von Natur- und Artenschutz. Da teilweise Meldungs- und Genehmigungspflichten entfielen, sei die Novelle auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Außerdem stärke das Naturschutzgesetz die Rechte der Naturschutzverbände im Lande. Es helfe auch, die vielen bedrohten Arten im Land zu schützen.


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