„Ein wichtiges Zeichen an die Gesellschaft insgesamt“

29.10.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Viel ist in der aktuellen Zuwanderungsdebatte davon die Rede, wie notwendig deutlich größere Anstrengungen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sind. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe in Baden-Württemberg in den Landtag eingebracht. Denn lehnen CDU und FDP allerdings als völlig überflüssig ab.

„Es gibt Gesetze, die waren noch nie so wichtig wie heute“, sagt die SPD-Abgeordnete Sabine Wölfe. Denn endlich würde der Tatsache Rechnung getragen, dass ein Viertel jener Menschen, die in Baden-Württemberg leben, keine deutschen Wurzeln haben.  Selbst der FDP-Abgeordnete Andreas Glück nannte die Ziele des Gesetzentwurf „absolut ehrenwert“. Allerdings müssten diese Ziele nicht in ein Gesetz gegossen werden. Bernhard Lasotta, der Vorsitzender des CDU-Arbeitskreises Integration, sieht in den neuen Regelungen gar eine Rückschritt. Er nannte auch einzelne Beispiele, vom kultursensiblem Umgang im Maßregelvollzug bis zu neuen Möglichkeiten, Feiertage zu zelebrieren. Da alles sei bereits gesellschaftliche Wirklichkeit, gerade die Feiertagsregelung, die eine unbezahlte Freistellung in Absprache mit den Arbeitgebern vorsieht, deshalb „wirtschaftsfeindlich“.  Sie stellte „Arbeitgeber in eine Ecke, als würden die nicht ohnehin Belange der Arbeitnehmer Rücksicht nehmen“.

Wölfle, der Grünen-Abgeordnete Daniel Lede Abal und die Ministerin zeichneten ein anderes Bild vom Land und sehen sehr wohl jede Menge Nachholbedarf. Integration sei „kein Selbstläufer, so Öney, „sondern eine Notwendigkeit, die wir angehen müssen, in dem wir Anstrengungen fordern und Teilhabe fördern“. Lede Abal lobte die neuen Mitspracheregelungen, dass interkulturelle Bildung in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung aufgenommen wird oder die Möglichkeit der Feiertagsfreistellung. Die Integrationsministerin sieht dazu in der Aufwertung der kommunalen Beratungsgremien in Sachen Integration „ein wichtiges Zeichen an die Gesellschaft insgesamt“.

Das Gesetz will, wie es in den Zielsetzungen heißt, „die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in vielen Lebensbereichen, etwa die Teilhabe an schulischer Bildung und Hochschulbildung sowie die politische Teilhabe stärken“. Die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung fördere „Bürgernähe, Innovationsfähigkeit und Leistungsstärke der Verwaltung“. Durch die Schaffung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund könne außerdem dem Fachkräftemangel begegnet werden „sowie der soziale Frieden und der gesellschaftliche Zusammenhalt gesichert werden“. Nach dem Mikrozensus hätten rund  28 Prozent der baden-württembergischen Bevölkerung ausländische Wurzeln, „jedoch oft nicht die gleichen Teilhabechancen, beispielsweise beim Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt“.


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Titelbild Staatsanzeiger