Grün-Rot verabschiedet dauerhaftes Umwandlungsverbot für Grünland

09.12.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Regierungsfraktionen im Landtag haben ein dauerhaftes Umwandlungsverbot für Grünland beschlossen. Gegen die Stimmen von CDU und FDP verabschiedeten der Landtag am Mittwoch in zweiter Lesung die Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes.

Davon ausgenommen sind ökologisch wirtschaftende Betriebe, Kleinerzeuger und Betriebe, die auf Unterstützungszahlungen im Rahmen des Gemeinsamen Antrags verzichteten. Klaus Burger (CDU) lehnte die Vorlage als „grün-rotes Bevormundungsgesetz“ entschieden ab. Er warf Agrarminister Alexander Bonde (Grüne) vor, gegen den Berufsstand der Bauern und Landwirte „misstrauisch“ zu sein.

Opposition spricht von Mißtrauensvotum gegen Bauern

Auch Friedrich Bullinger (FDP) kritisierte das Gesetz. Grün-Rot habe wieder einmal „keine Bedenken, ins Eigentumsrecht einzugreifen“, argumentierte der Landwirtschafts-Experte. Mehr noch: Es sei ein „Misstrauensvotum gegen unsere Bauern“, stellte der Liberale fest. Gerade die Grünen hätten ein „gestörtes Verhältnis“ zum Eigentum, „bevormunden, vorschreiben und misstrauen“ sei ihre Devise. Für Bullinger bringt das Gesetz eine „schleichende Enteignung“; Baden-Württemberg drohe ein „Bevormundungsstaat“ zu werden. „Ich will aber keine DDR light“, sagte der FDP-Abgeordnete.

Minister Bonde sieht dies anders. Das Gesetz sei notwendig für den Erhalt des Grünlands, das gerade im Südwesten die Landschaft präge. Mit den Kulturlandschaften müsse „sorgsam umgegangen“ werden, argumentierte der Minister. Die Verpflichtung zum Grünlandschutz sei schon durch europäische Regelungen existent. „Wir brauchen dieses Gesetz zum Grünlandschutz und das Ausgleichsgesetz für die Finanzstrukturen“, betonte Bonde.

Bonde: EU-Vorgaben werden ergänzt

Sein Ministerium hält das Gesetz für erforderlich, weil das nach den GAP-Bestimmungen vorgegebene Grünlandumbruchverbot nur für Greening pflichtige Betriebe gelte. Die bisherige Regelung, wonach erst dann ein Grünlandumbruchverbot eintrete, wenn auf Landesebene fünf Prozent des Grünlands umgebrochen worden seien, gelte nach den neuen Greening-Bestimmungen nicht mehr. Die EU-Vorgaben würden nicht verschärft, sondern ergänzt. Außerdem soll das Umwandlungsverbot bei Streuobstbeständen nicht gelten.

Martin Hahn (Grüne) erläuterte, der Grünlandschutz müsse für alle in Baden-Württemberg gelten. Das Gesetz verhindere einseitige Klientelpolitik, urteilte der Landwirt aus Stockach. Er wies darauf hin, dass die Regelungen Ausnahmen möglich machen und beispielsweise der Obstbau sich weiter verändern könne. Ein Ziel des Grünlandschutzes sei auch die CO2-Minimierung im Südwesten.

Ähnlich positiv bewertete Thomas Reusch-Frey (SPD) das Gesetz. „Der unternehmerische Spielraum bleibt“, konstatierte der Pfarrer und staatlich geprüfte Landwirt. Das Umbruchverbot diene allen. Durch die Zuweisungen von drei Millionen zur Deckung des Mehraufwands infolge der GAP-Reform - die eine Aufgabenverlagerung von und unteren Verwaltungsbehörden zu den Regierungspräsidien bedingt - stünden auch zusätzliche Mittel (insgesamt 15,4 Mio. Euro) zur Verfügung.


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