FDP-Vorstoß zu Bildungszeitgesetz abgelehnt

30.06.2016 
Redaktion
 

Stuttgart. Die zuständige Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hat den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Bildungszeitgesetzes durchaus wohlwollend zur Kenntnis genommen.  Den Liberalen ging es mit ihrem Vorstoß, der am Donnerstag im Landtag erörtert wurde, darum, die Belastung der Unternehmen durch Freistellungen aufgrund von Weiterbildungsmaßnahmen zu verringern. Der FDP-Abgeordnete Erik Schweickert führte aus, dass die Arbeitgeber den Fortbildungsbedarf von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohnehin in großem Maße berücksichtigen würden. Deshalb will die FDP Freistellungen unter Beibehaltung der Bezüge weitgehend auf betriebsbezogene Fortbildungen, Weiterbildungen oder Qualifikationen beschränken. Darüber hinaus sollte in einem geringeren Umfang die Fortbildung für ehrenamtliches Engagement berücksichtigt werden.

Statt fünf Tagen Freistellung sollten hierfür nur drei Tage gewährt werden. Die Änderungen sollten so schnell wie möglich in Kraft treten, um keine weitere Zeit zu verschwenden mit der von der Regierungskoalition nach zwei Jahren vereinbarten Evaluation des Gesetzes, so Schweickert.

Ministerin Hoffmeister-Kraut freute sich, dass „die FDP meine Impulse aufgreift“. Sie bedauerte jedoch, dass dieser Vorstoß zu früh komme. Sie lehnte den Gesetzesentwurf der FDP ab - unter Hinweis auf die in den Koalitionsverhandlungen vereinbarte Evaluation des 2015 in Kraft getretenen Bildungszeitgesetzes. Anfang des Jahres kam zur betriebsbezogenen Weiterbildung die Qualifizierung zum Ehrenamt dazu. Obwohl ihr das Gesetz zu weitgehend ist, will die Ministerin die zwei Jahre nutzen, um Erfahrungen zu sammeln und dann zu prüfen, ob das Gesetz geändert oder nachgebessert werden müsse. Ihrer Ansicht war „Baden-Württemberg schon vor der Einführung des Bildungszeitgesetzes auf einem Spitzenplatz in Deutschland bei der beruflichen Bildung und Weiterbildung“.

Auf die Vereinbarung zur Evaluation beriefen sich auch die Vertreter der Regierungsfraktionen, jedoch mit unterschiedlichen Akzenten. Andrea Lindlohr (Grüne) warf der FDP vor, einen „taktischen Gesetzentwurf“ eingebracht zu haben. Im Wahlkampf habe die FDP die Bildungszeit völlig abgelehnt, jetzt wolle sie das Gesetz ändern, das sei ein Widerspruch. Lindlohr betonte, dass aus ihrer Sicht angesichts der Herausforderungen durch die Digitalisierung noch mehr Weiterbildung in Baden-Württemberg nötig sei. Auf den taktischen Vorstoß der FDP sei der Verweis auf das vereinbarte Verfahren zur Evaluation die einzige Antwort, so Lindlohr.

Ihr Kollege Claus Paal von der CDU betone, dass seine Fraktion „Schnellschüsse“ vermeiden wolle. Zwar sei auch ihm das Gesetz zu weitgehend, er wolle jedoch die Auswertung abwarten. Mit einer Weiterbildungsquote von 61 Prozent seien die Betriebe in Baden-Württemberg vorbildlich unterwegs. „Die Betriebe sind am Puls der Zeit“. An der Notwendigkeit der Weiterbildung ließ auch Paal angesichts der digitalen Zukunft keine Zweifel.

Für die SPD warnte Stefan Fulst-Blei davor, durch eine Beschränkung, das Ehrenamt in Baden-Württemberg zu schwächen. Das wäre ein Rückschritt.  „Finger weg vom Bildungszeitgesetz“, lautete sein Appell an die FDP. Fulst-Bleis Ansicht nach kommt im bestehenden Gesetz die politische Bildung zu kurz.

Klar zum Gesetzentwurf der FDP bekannte sich nur die AfD-Fraktion. Der Abgeordneten Carola Wolle gehtden FDP-Vorschlag nicht weitgehend genug. Sie plädierte für weitere Einschränkungen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe in Baden-Württemberg nicht zu gefährden.


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