SPD scheitert mit Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung

15.12.2017 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) gescheitert. Die grün-schwarze Parlamentsmehrheit lehnte am Freitag in zweiter Lesung die Anfang November in den Landtag eingebrachte Initiative ab. Die AfD stimmte mit der SPD für den Entwurf, die FDP enthielt sich.

In der Debatte erklärte Rainer Stickelberger (SPD), die implizite Verschuldung habe inzwischen solche „Fahrt aufgenommen“, dass seine Fraktion jetzt Klarheit zu dem „definitorischen Trick“ schaffen wolle. Es handele sich dabei um verdeckte Schulden. Außerdem werde der Finanzbegriff implizite Schulden zu einem Rechtsbegriff. Deshalb wolle man einen Beitrag zur Haushaltsklarheit und -wahrheit leisten und die Transparenz für den Haushaltsgesetzgeber stärken.

SPD wollte Schuldenbremse klarer fassen

Mit ihrem Antrag wollte die SPD die einfach-gesetzlich normierte Schuldenbremse in § 18 der LHO für den Fall klarer fassen, dass die zulässige Kreditaufnahme einen negativen Wert erreicht. Dies war erstmals 2017 der Fall und wurde durch die Landesregierung umgesetzt, indem sie die Rechtsverordnung zur zulässigen Kreditaufnahme nach § 18 vom 13. Dezember 2016 einen neuen Rechtsbegriff einführte, den der impliziten Verschuldung. Den § 18 LHO selbst änderte die Regierung jedoch nicht. Nun wollte die Oppositionsfraktion, dass das Land der Verpflichtung zur Tilgung von Schulden nur dadurch nachkommen kann, dass Kreditmarktschulden getilgt, Nettobauinvestitionen getätigt oder Geldvermögen zur Finanzierung künftiger Pensionsausgaben bzw. künftiger Nettobauinvestitionen angespart werden.

Wie schon in der ersten Lesung lehnten Grüne und CDU dies, wie zuvor schon im Finanzausschuss, kategorisch ab. Markus Rösler (Grüne) sagte, nach diesem Gesetzentwurf könnte der kommunale Sanierungsfonds nicht realisiert werden, mit dem das Land den Kommunen mehr als 300 Millionen Euro zur notwendigen Sanierung von Schulen oder Brücken zur Verfügung stellt. Rösler verwies außerdem auf die Bewertung des Rechnungshofes, der das Konstrukt der impliziten Verschuldung mittrage.

Fraktionsübergreifende Gespräche vereinbart

Albrecht Schütte (CDU) verwies auf die 1,4 Milliarden Euro, mit denen das Land „echte Schulden“ tilge. Seine Fraktion lehne den SPD-Entwurf auch deshalb ab, weil bereits fraktionsübergreifende Gespräche zum Thema implizite Verschuldung, Schuldenbremse und Tilgung vereinbart worden seien. Finanz-Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne) sagte, auch die Landesregierung sehe keinen Änderungsbedarf. Der Staatshaushaltsplan 2018/19 beinhalte Tilgungsverpflichtungen in Höhe von 3,8 Milliarden Euro. Im Ausschuss hatte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) erklärt, sollte der SPD-Gesetzentwurf eine Mehrheit finden, müsste ein komplett neuer Regierungsentwurf für den Staatshaushaltsplan vorgelegt und in den Landtag eingebracht. Damit wären die erste und zweite Lesung Makulatur geworden und die Verabschiedung des Etats am kommenden Mittwoch in dritter Lesung unmöglich.

Bernd Grimmer (AfD) sprach sich für Schuldentilgung statt impliziten Schulden aus. Gerhard Aden (FDP) sagte, mit der impliziten Verschuldung habe die Regierung ein „dickes, faules Ei“ ins Nest der LHO gelegt. Die FDP lehne dies ab, da dies auch die mangelnde Glaubwürdigkeit in die Politik beflügele. In der ersten Lesung hatte Aden von einem „viel zu kleinem Pflaster für die klaffende Wunde der Landesverschuldung“ gesprochen.


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