AfD kritisiert Grenzwerte für Luftreinhaltung

12.04.2018 
Von: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer
 
Redaktion
 

Stuttgart. Realitätsverweigerung hat der AfD-Abgeordnete Rainer Podeswa den "Kartellparteien" im Umgang mit den Grenzwerten in der Verkehrspolitik vorgeworfen. Zudem werde ihre "Angstmacherei" unterstützt vom „treuen öffentlich-rechtlichen Staatsfunk“ unterstützt. In der von seiner Fraktion beantragten aktuellen Debatte kritisierte Podeswa, dass Grenzwerte willkürlich und „unter Ausblendung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse“ und Messstationen an falschen Stellen platziert worden seien und sprach von „ökoreligiöser Wahnvorstellungen“, die Arbeitsplätze im Land vernichteten.

„Schadstoffgrenzwerte sind nicht neu und auch keine grüne Erfindung zur Gängelung der Autofahrer,“, konterte für die größere Regierungsfraktion Hermino Katzenstein. Vielmehr dienten sie einem „erfolgreichen Gesundheitsschutz“, was inzwischen auch von Gerichten bestätigt werde. An die AfD gewandt sagte er: „Ihre Polemik und Ihre Halbwahrheiten sind nicht hilfreich, sondern zeigen nur Ihre Verantwortungslosigkeit.“

FDP-Verkehrsexperte Jochen Haußmann erklärte, er frage sich, was die AfD in den vergangenen zwei Jahren gemacht habe im Parlament, wenn ausgerechnet bei diesem Thema „die Altparteien in einen Sack“ gesteckt würden. „Entweder Sie haben nicht zugehört“, so Haußmann weiter, „oder Sie waren nicht da.“ Grundsätzlich beklagte Haußmann eine „Diesel-Hysterie“. Dabei seien diese Auto-Abgase zwar eine bedeutende Quelle, „aber sie machen letztlich nur rund 43 Prozent“ am Gesamtausstoß aus.

Standorte für Messstation am Neckartor unter CDU-Ministerin festgelegt

Außerdem verwies der FDP-Abgeordnete darauf, dass der neue Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium die Positionen von Messtationen problematisiert hat - ein Punkt, den Albrecht Schütte (CDU) konkret für das Stuttgarter Neckartor ansprach. Allerdings fiel die Entscheidung für den Standort dort unter Ex-Umweltministerin Tanja Gönner und dem früheren Stuttgarter Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (beide CDU). Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) wies darauf hin, dass die erste Messtation im Land überhaupt aufgestellt wurde „vom bekannten grünen Radikal-Ökologen Lothar Späth“. So ein ironischer Hinweis auf den ehemaligen CDU-Ministerpräsidenten. Die EU hat Vorgaben gemacht, wo Messstationen aufgestellt werden müssen.

Insgesamt suchte der CDU-Abgeordnete Schütte den Schulterschluss mit Hermann „zur Verhinderung von Fahrverboten“. Und er verlangte eindringlich die von der Autoindustrie versprochene und auch zu bezahlende Software, sowie in Ballungsräumen auch Hardware-Nachrüstungen, die finanziert werden müssten von jenen, „die betrogen haben“.

Minister: 300 wissenschaftliche Untersuchungen als Basis für Grenzwerte

Der SPD-Abgeordnete und Nachrücker für den früheren Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid, Ramazan Selcuk, übte scharfe Kritik am Verkehrsminister, dessen „Taschenspieler-Tricks“, der CDU-Teil der Landesregierung nicht durchschaue. Für die SPD seien Fahrverbote „noch lange nicht ausdiskutiert, und die Folgen nicht absehbar“. Hermann führte dagegen ins Feld, dass das Problem Feinstaub in Baden-Württemberg – mit Ausnahme von Stuttgart – gelöst sei. In 18 Städten könnten dagegen die Grenzwerte von Stickoxiden nicht eingehalten werden. Das seien Fakten, „die kann man anschreien“, sinnvoller sei es aber, sie zur Kenntnis zu nehmen. „Sie von der AfD stellen bei allen Themen fest: Die Altparteien sind falsch unterwegs“, so Hermann weiter. Das sei aber wie bei dem Falschfahrer, der meint, „alle andere fahren in der falschen Richtung, und in Wirklichkeit ist er es selber“.

Über 300 wissenschaftliche Untersuchungen sind Hermann zufolge die Basis für die Grenzwerte, „die nicht nur für gesunde Erwachsene, sondern für Groß und Klein, für Alte, für Kranke oder Schwangere, für Kinder oder Asthmatiker gelten müssen“. Außerdem könne niemand ernsthaft bezweifeln, dass schlechte Luft „ein Gesundheitsrisiko ist“, sagte Hermann. Die AfD wies er ausdrücklich auf das Grundgesetz, Artikel zwei hin: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“


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Titelbild Staatsanzeiger