AfD-Kandidatin nicht in Verfassungsgerichtshof gewählt

06.06.2018 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch Ergänzungswahlen zum Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg vorgenommen. Dabei ist eine AfD-Kandidatin vorläufig gescheitert.

Auf Vorschlag der Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP wurden in geheimer Abstimmung folgende neue Mitglieder gewählt: Malte Graßhof, Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart, aus der Gruppe der Berufsrichter mit 123 von 130 Stimmen, Friedrich Unkel, Präsident des Landgerichts Ellwangen, stellvertretendes Mitglied aus der Gruppe der Berufsrichter mit 122 Stimmen, Sintje Leßner, Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes, als Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt mit 120 Stimmen, Rechtsanwalt Ulrich Lusche als stellvertretendes Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt mit 118 Stimmen sowie Bürgermeister Rupert Metzler als stellvertretendes Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt mit 114 Stimmen. Graßhof wurde gleichzeitig zum Vorsitzenden und Präsident des Verfassungsgerichtshofs bestimmt.

Die von der AfD-Fraktion vorgeschlagene selbstständige Unternehmensberaterin Sabine Reger als Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt erhielt nur 29 Stimmen und damit keine Mehrheit. Daraufhin beantragte die größte Oppositionsfraktion einen zweiten Wahlgang. Nach einigen turbulenten Momenten und einer von Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz beantragten Sitzungsunterbrechung beschloss das Parlament, den zweiten Wahlgang erst in der Plenarsitzung am kommenden Mittwoch vorzunehmen.


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Titelbild Staatsanzeiger