Informationsfreiheit - Landtag lehnt AfD-Gesetzentwurf ab

26.09.2018 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Die AfD-Fraktion ist mit ihrem Antrag zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes gescheitert. In zweiter Lesung lehnten Grüne, CDU, SPD und FDP sowie die Landesregierung am Mittwoch im Landtag die Initiative ab und folgten damit der Empfehlung des Innenausschusses. Es gebe momentan keinen Grund, das Gesetz zu ändern, erklärte Innenminister Thomas Strobl (CDU). Er kündigte an, das erst zum 31. Dezember 2015 in Kraft getretene Gesetz bis zum Jahresende 2020 zu überprüfen und bis dahin zu beobachten, wie sich das Gesetz bewährt. Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht Bürgern grundsätzlich den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen amtlichen Informationen.

Die AfD wollte den Geltungsbereich des Gesetzes auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft, der Freien Berufe und der Krankenversicherungen ausweiten; außerdem auch auf Stiftungen, Vereine, Verbände, Organisationen und Unterorganisationen, Firmen und sonstige Körperschaften der Wohlfahrtspflege, soweit sie sich überwiegend aus Mitteln der öffentlichen Hand finanzieren, sowie auf die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Vereine, Verbände und sonstige Institutionen.

Der mündige Bürger brauche Informationen, nicht nur für Entscheidungen, sondern auch zur Kontrolle, begründete Rüdiger Klos (AfD) den Gesetzentwurf. Deshalb müsse der Bürger mehr Rechte und Zugang zu Informationen bekommen, „gerade in Bereichen, wo’s um staatliche Gelder geht“, sagte Klos. Digitale Daten seien der wertvollste Rohstoff unserer Zeit, Wissen sei Macht.

Für die Grünen räumte Alexander Maier zwar ein, dass sich seine Fraktion vor drei Jahren „ein weiter gehendes Gesetz gewünscht“ hätte; dennoch sei das Informationsfreiheitsgesetz ein „Meilenstein der Demokratie“. Es ermögliche den Bürgern, Entscheidungsprozesse nachzuvollziehen, und schaffe ein direktes, unzweifelhaftes und offenes Verhältnis zwischen Bürgern und staatlichen Stellen. Gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Stefan Brink, wolle man das Gesetz evaluieren und nach einiger Zeit fortschreiben.  Dem AfD-Antrag könne man aber nicht zustimmen, denn er habe „Schwächen, dass es einem schwindlig wird“.

Auch Ulli Hockenberger (CDU) votierte dafür, sich mehr Zeit für eine Evaluierung zu nehmen. Es gebe Optimierungsbedarf, er wolle jedoch „keinen Schnellschuss“. Rainer Stickelberger (SPD) sprach sich dafür aus, abzuwarten, wie sich das Gesetz entwickele. Die SPD sei offen, um nach Bedarf nachzusteuern. Dann müsse vor allem die Frage der Gebühren geklärt und die Europäische Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigt werden. Nach den Worten von Ulrich Goll (FDP) konnte die FDP dem AfD-Entwurf „aus sachlichen Gründen“ nicht zustimmen.


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Titelbild Staatsanzeiger