Datenschutzrecht für Justiz- und Bußgeldbehörden wird geregelt

08.05.2019 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Justizminister Guido Wolf (CDU) hat am Mittwoch den Entwurf des „Gesetzes zur Anpassung des besonderen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 für Justiz- und Bußgeldbehörden sowie zur Änderung vollzugsrechtlicher Gesetze“ in den Landtag eingebracht. Nach der ersten Lesung wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in den Ständigen Ausschuss verwiesen. Grüne und CDU unterstützen das Gesetz, die anderen Fraktionen meldeten Änderungsvorschläge an.

Das Gesetz werde die Sicherheit im Justizbereich stärken und die Sicherheit in Gerichtsgebäuden und Justizvollzugsanstalten erhöhen, erklärte Minister Wolf. Da die Aggressionen zunehmen, müssten Bedienstete vor Angriffen geschützt werden. Ihm sei die Sicherheit der Mitarbeiter „ein wichtiges Anliegen“ und das Gesetz diene Angriffe auf deren Leben und Gesundheit, vor allem von Gerichtsvollziehern und Justizbediensteten, abzuwenden. Außerdem enthält der Entwurf Neufassungen der vollzuglichen Vorschriften über Fixierungen und Zwangsmaßnahmen in der Gesundheitsfürsorge, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen. Das BVerfG-Urteil muss bis zum 30. Juni umgesetzt sein.

Wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung von Vorführbereichen in Gerichtsgebäuden. Im gerichtlichen Verfahren ist der Vorgang der Gefangenenvorführung ein besonders gefahrengeneigter Moment, heißt es im Entwurf. Mit der Ermächtigung zur Videobeobachtung und Videoaufzeichnung werde den Gerichten ein weiteres, wichtiges Mittel zur Sicherstellung der Sicherheit und Ordnung zur Verfügung gestellt. Außerdem soll eine grundrechts- und datenschutzkonforme Rechtsgrundlage für den Einsatz der sogenannten Mithörfunktion bei mobilen Alarmgeräten geschaffen werden. Bei der Auslösung eines mobilen Alarmgeräts durch einen Justizbediensteten sollt eine Mobilfunkverbindung zu einer vom Justizministerium bestimmten Leitstelle aufgebaut werden. Diese kann mithören, speichern und den Alarm an die Polizei weiterleiten. Im Außendienst tätige Justizbedienstete wie Gerichtsvollzieher bei Zwangsvollstreckungen könnten dadurch geschützt werden.

Nach Aussage von Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) wird durch das Gesetz die Rechtssicherheit für alle Beteiligten gestärkt. Es bringe mehr Sicherheit in Gerichtsgebäude und Haftanstalten. Durch die mobilen Überwachungsgeräte könne die Polizei alarmiert werden. Das Land nutze mit dem Gesetz Öffnungsklauseln und kläre Zuständigkeiten.

Auch Arnulf Freiherr von Eyb (CDU) will den Angriffen auf den Rechtsstaat „nicht tatenlos zusehen“, weshalb er das Gesetz begrüßte. Es schaffe Rechtssicherheit und bringe außerdem neue Stellen in die Justiz. Seine Fraktion werde dem Entwurf zustimmen.

Emil Sänze (AfD) lehnte „verdeckte Abhöraktionen in privaten Räumen“ dagegen ab. Die AfD sei außerdem nicht für die totale Fixierung von Häftlingen. Dies grenze an Folter und sei „eine Haft in der Haft“. Da Bürgerrechte beschnitten würden, lehne die AfD das neue Gesetz ab.

Für die SPD monierte Jonas Weber, dass der Mitschnitt heimlicher Tonaufnahmen nach der öffentlichen Anhörung ins Gesetz gekommen sei. Er sprach sich für kürzere Speicherungszeiten von Aufnahmen aus. Im Ständigen Ausschuss müsse die Landesregierung auch erklären, weshalb sie bei den Bodycams der Polizei und dem mobilen Abhören bei Gerichtsvollziehern andere Maßstäbe zugrunde legen. Auch die Einschaltung privater Leitstellen stößt bei der SPD auf Zweifel.

In den verdeckten Aufnahmen sieht auch Nico Weinmann (FDP) Probleme. Angesichts von lediglich drei Alarmrufen im Jahr bezweifelt er die Notwendigkeit einer Regelung. 300 mobile Geräte mit Abhörfunktion seien ohnehin schon seit einem Jahr im Einsatz.


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