FDP: An der Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgebühren ist „nicht zu deuteln“

16.10.2019 
Redaktion
 

STUTTGART. Die AfD-Fraktion im Landtag hat massive Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhoben. Der Abgeordnete Stefan Räpple warf dem SWR, der ARD insgesamt sowie dem ZDF „Lügen und Fakenews“ vor. Im Gesetzentwurf der AfD mit dem Titel „Gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch freie Bürger“ heißt es, kein Bürger dürfe „entgegen seinem Willen dazu gezwungen werden, sogenannte ‚Rundfunkbeiträge‘ oder anders benannte Zahlungen an öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zu entrichten“. Jeder Einwohner Baden-Württembergs müsse frei entscheiden können, ob er die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nutzt und finanziert. Die AfD wolle einer „Entmündigung des Bürgers entgegentreten“.

Die Redner der anderen vier Fraktionen warfen ihrerseits Räpple vor, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch den Entzug der Finanzierung abschaffen zu wollen. „Das ist ein Frontalangriff auf unsere Gesellschaft“, so Alexander Salomon (Grüne). Gerade wenn und weil der SWR frei berichten wolle, brauche er gute Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, und die müssten "solide finanziert sein“.

CDU betont  Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen in Zeiten von Fakenews

Auch Andreas Deuschle (CDU) schreibt den Öffentlich-Rechtlichen gerade in Zeiten von Fakenews und Populismus eine „besondere Bedeutung“ zu. Würde der Gesetzentwurf Wirklichkeit, gäbe es keine unliebsamen investigativen Recherchen mehr. „Ich will keine Übermacht privater Medien, wie wir sie aus Italien oder den USA kennen“, so Deuschle, „keine Privatsender, die eine gezielte politische Agenda verfolgen und in Politikern nur einen Quotenfaktor sehen.“ Die Öffentlich-Rechtlichen hingegen stellten einen „Wert an sich“ dar.

Ulrich Goll (FDP) kann sich sehr wohl Reformen am dualen System vorstellen, ebenso an der Austarierung zwischen Privatsendern und Öffentlich-Rechtlichen. Er sei aber nicht bereit, aus Anlass dieses Gesetzwurfs darüber ernsthaft zu diskutieren. Stattdessen empfahl er der AfD die Lektüre der einschlägigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts. An der Verfassungsmäßigkeit der Gebühren sei „nicht zu deuteln“.

Mehrheit lehnt Gesetzentwurf der AfD ab

Räpple dagegen sprach von einer „Verletzung der politischen Neutralität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“. Es werde nicht neutral berichtet, sondern Stimmung gemacht, Fakten würden falsch wiedergegeben oder weggelassen. „Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, warum es eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedarf“, konterte Sascha Binder (SPD), „dann war das diese Rede.“

Für die Landesregierung erklärte auch Theresia Schopper (Grüne), Ministerin im Staatsministerium, es gehe der AfD gar nicht um die Finanzierung, sondern darum, dass ihr Inhalte missfielen: „Sie wollen die Axt an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk legen“, obwohl der in Zeiten der ungefilterten Meinungsflut immer wichtiger werde. „Wenn wir ihn nicht hätten, müssten wir ihn erfinden“, sagt Schopper. Der Gesetzentwurf der AfD wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.


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Titelbild Staatsanzeiger