Polizeibeamte: 178 Anträge auf Schmerzensgeld

22.10.2019 
Redaktion
 

STUTTGART. Beamtinnen und Beamte, die im Dienst Opfer von Gewalt werden, haben Anspruch auf Schmerzensgeld. Seit dem 11. Dezember 2018 übernimmt das Land die Kosten, wenn der Täter mittellos ist.

Im Polizeibereich sind seit der Neuregelung des Landesbeamtengesetzes insgesamt 178 Anträge auf Schmerzensgeld eingegangen, teilte das Innenministerium auf eine Landtagsanfrage der SPD mit. Die meisten Anträge kommen aus den Polizeipräsidien Ludwigsburg (25), Karlsruhe (24) und Heilbronn (23). Vom Landeskriminalamt sowie der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg gingen keine ein.

Straftaten gegen Polizisten gestiegen

14 Anträge konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden, die restlichen befinden sich noch in Bearbeitung. Wie viele Beamte antragsberechtigt sind, kann das Innenministerium nicht sagen.
Laut der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik, die einmal jährlich erscheint, ist die Anzahl der Straftaten gegen Polizisten von 4330 (2017) auf 4767 (2018) gestiegen. Auch die Anzahl der Opfer von Gewalt stieg von 9258 im Jahr 2017 auf 10 699 im Jahr 2018.

Für 2019 sind laut Innenministerium derzeit nur Trendaussagen möglich. Demnach zeichnet sich in den ersten acht Monaten des Jahres sowohl bei den Fallzahlen als auch bei der Anzahl der Opfer ein erneuter Anstieg ab. Die Anzahl der Verletzten liege leicht unter dem Niveau vom Vorjahr, schreibt das Ministerium.


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Titelbild Staatsanzeiger