Regeln für Sicherheitsüberprüfung an Bundesvorgaben angepasst

05.02.2020 
Von: Michelle Christin List
 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz und das Landesverfassungsschutzgesetz geändert. Es betrifft auch die Geheimschutzbeauftragten der Landratsämter. Damit soll der Digitalisierung Rechnung getragen und eine Angleichung der Gesetze auf Landes- und Bundesebene erreicht werden, so die Gesetzesbegründung. Dagegen stimmte die AfD.

Ziel müsse es immer sein, dass Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden, absolut vertrauenswürdig sind, sagte der Grünen-Innenexperte Hans-Ulrich Sckerl im Landtag. Durch die Überarbeitung sollen die Regelungen zwischen Bund und Ländern angeglichen werden, um ein einheitliches Sicherheitsniveau zu erreichen. Vor allem der Digitalisierung und Globalisierung, aber auch den Herausforderungen durch internationalen Terrorismus solle damit Rechnung getragen werden.

Während das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz noch aus dem Jahr 1996 stammt, wurde es auf Bundesebene im Jahr 2017 – vor allem im Hinblick auf die Entwicklung der Digitalisierung – geändert, wie Innenminister Thomas Strobl (CDU) ausführte.

Ziel solle es somit sein, einen „weitgehenden Gleichklang zu Regelungen auf Bundesebene wieder herzustellen“, so Strobl. Wesentliche Änderungen auf Bundesebene sollten auch auf Landesebene übernommen werden. Karl Zimmermann (CDU) und Sascha Binder (SPD) schlossen sich ihrem Vorredner Sckerl inhaltlich an.

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP, bezeichnete die Ausweitung als sinnvoll, wolle es dabei aber nicht übertreiben.

So begrüße er es, dass anders als beispielsweise in Hessen keine Schufa-Auskunft eingeholt werden soll. Trotz aller Zustimmung bleibt für ihn ein Makel: Er nimmt die Tendenz wahr, Mitarbeitern beim Landesverfassungsschutz immer mehr zuzumuten.

Ablehnend äußerte sich Rüdiger Klos (AfD). Der Verfassungsschutz werde zur Beobachtung seiner Partei missbraucht, sagte er mit Blick auf die Entlassung des ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen.


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