Gemeinderäte sollen online tagen können

29.04.2020 
Redaktion
 

STUTTGART. Gemeinderäte und Kreistage sollen in Zukunft in Krisen und Notlagen ihre Beratungen auch ohne persönliche Anwesenheit durchführen können. Eine mögliche Alternative werden Videokonferenzen sein. Dafür hat sich der Landtag am Mittwoch ausgesprochen.

Die neue Regelung gilt auch für Sitzungen bei kommunalen Zweckverbänden und Sparkassen. Ausdrücklich wird im Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass dies nicht die herkömmliche Arbeit des Gemeinde- und des Kreistags ersetzen kann. Der Entwurf wurde an den Innenausschuss überwiesen.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) lobte den Gesetzentwurf von CDU und Grünen. Damit nehme das Land eine Vorreiterrolle in Deutschland ein. „Wir schaffen Rechtssicherheit“, betonte Ute Leidig von den Grünen. „Damit entsprechen wir dem dringlichen Wunsch kommunaler Mandatsträger“, fügte sie hinzu. Ihr Kollege Ulli Hockenberger von der CDU-Fraktion lobte das zügige Gesetzesverfahren.

Sascha Binder (SPD) will Livestream im Gesetz ermöglichen, damit die Bürger nicht ins Rathaus kommen müssen, um die Übertragung der Sitzungen dort zu verfolgen. In der aktuellen Situation müsse in jeglicher Hinsicht an Barrierefreiheit gedacht werden. Man könne Livestream zwar nicht vorschreiben, solle ihn aber ermöglichen.

Binder kritisierte zudem, dass die Regierungsfraktionen der Opposition kaum Zeit gelassen hätten, den Gesetzentwurf durchzuschauen. Falls Grüne und SPD auf seine Einwände eingingen, könne er sich vorstellen, das Gesetz mitzutragen.

Ulrich Goll (FDP) bezeichnete den Ausschluss der telefonischen Zuschaltung für falsch. Zustimmung signalisierte Daniel Rottmann für die AfD.

Landtag in Corona-Zeiten: Erstmals seit einigen Wochen kommt der Landtag an diesem  Mittwoch wieder zu einer Plenarsitzung zusammen. Weitere Debatten lesen Sie hier.


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