Regelstudenzeit angepasst

25.06.2020 
Redaktion
 

STUTTGART. Die SPD-Landtagsfraktion hat die Zweite Lesung des Gesetzes zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Hochschulen, der Studierendenwerke und ihrer jeweiligen Gremien genutzt, um abermals die Abschaffung der Studiengeebühren zu verlangen.

Es sei sehr zu bedauern, so die wissenschaftliche politische Sprecherin Gabi Rolland, „unser Änderungsantrag abgelehnt wurde.“ Denn: „Die Gebühren für die internationalen Studierenden in Baden-Württemberg sind nach wie vor unsozial, ungerecht, unwirtschaftlich und deshalb gehören sie weg“. Dennoch einstimmig wurde beschlossen, dass Hochschulen berechtigt sind, ihre Gremiensitzungen unter Einsatz digitaler Technik zu organisieren, dass auch der Verwaltungsrat und die Vertretungsversammlung der Studierendenwerke dazu berechtigt sind, und vor allem wurden die Fristen zur Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen für die im Sommersemester 2020  verlängert.

Marion Gentges (CDU) lobte unter anderem, dass per Änderungsantrag auch Nachteile beim BAföG-Bezug verhindert worden sind. „Es freut mich, dass diejenigen, die unter der Corona-Pandemie leiden und ihr Studium nicht in dem Maße fortsetzen können, jetzt kein finanzielles Problem bekommen, sondern sagen können: Ich kriege das Semester in meiner individuellen Regelstudienzeit dazugezählt“, erklärte Alexander Salomon (Grüne). Es sei eine gute Regelung gefunden worden.  

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Für die FDP sprach Nico Weinmann dagegen von „eiligen Nachbesserungen“. Dennoch habe sich seine Fraktion den Änderungen nicht verschlossen, „da sie sinnvolle Anpassungen der Regelstudienzeit und bei den befristeten Anstellungsverhältnissen in der Forschung vorsehen“. Im Gesetz fehlten aber Regelungen zur termin- und rechtssicheren Durchführung von Hochschulwahlen und digitalen Prüfungen.  Doris Senger (AfD) verlangt, die Digitalisierung auf alle Bereiche der Hochschulen auszudehnen, deshalb könne „nur eine ganzheitliche Strategie erfolgreich sein“.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne), die die Abschaffung der Studiengebühren regelmäßig ablehnt, nannte den Gesetzentwurf „ein gutes Signal der Verlässlichkeit an die Hochschulen und an die Studierenden selbst“. Und sie regte an, die die Möglichkeit der Videokonferenz als Ergänzung zu Präsenzsitzungen auf die Zeit nach der Corona-Krise auszuweiten. „Das macht Sinn“, so Bauer, „etwa um Eilentscheidungen – wie es sie in Hochschulen immer wieder einmal gibt und die vom Vorsitzenden vorgenommen werden – zu reduzieren“. Denn es sei „flexibler als die traditionelle Gremiensitzung“. Der Datenschutzbeauftragte des Landes hat sich allerdings bereits dagegen ausgesprochen.


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