Regierungskoalition billigt Änderungen des Bildungszeitgesetzes

03.02.2021 
Redaktion
 

STUTTGART. Ein Schiedsstelle für die ausgerichtliche Schlichtung von Streitigkeiten und weniger Bürokratie   - das sind nach Ansicht von Grünen und CDU die wesentlichen Verbesserungen, die die Neufassung des Bildungszeitgesetzes für Unternehmen und deren Mitarbeiter bringt. Einen  Antrag der SPD, der die Regierungsvorlage zugunsten der Beschäftigten verändern sollte, lehnte die Parlemnstmehrheit ab.

Die Überbarbeitung des Gesetzes war notwendig geworden, weil Grüne und SPD in der vergangenen Wahlperiode vereinbart hatten, das Gesetz nach einigen Jahren zu evaluieren. Aus dieser Überprüfung leiteten die Regierungspartein die nun beschlossen Änderungen  ab. Wichtigste Neuerungen seien die Einrichtung einer Schiedsstelle beim Regierungspräsidum Karlsruhe, die Enbürokratisierisierung und die Einführung von Standardformularen, sagte Alexander Schoch (Grüne). Letztere sollten ebenfalls den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und deren Mitarbeiter reduzieren.

Einig war sich Schoch mit Sabine Hartmann-Müller (CDU) darüber, dass das Bildungszeitgesetz, das Arbeitnehmern fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für Fortbildung im Beruf, in politischer Arbeit oder im Ehrenamt gewährt, erhaltenswert ist. "Gute Bildung ist wesentlich für individuellen und gesellschaftlichen Wohlstand", erklärte die CDU-Politikerin.

Diese Bekenntnis zum Bildungszeitgesetz der Regierungsfraktionen bezeichnete Stefan Fulst-Blei (SPD) als Heuchelei. Die CDU sei immer gegen das Gesetz gewesen und die Grünen habe die SPD in der vergangenen Legistlaturperiode "zum Jagen tragen müssen." "Abschaffen wäre ehrlicher gewesen", betonte der stellvertretende SPD-Fraktionschef.

Die Sozialdemokraten sehen in den Änderungen des Gesetzes keine Verbesserung, sondern befürchten, dass sich die Situation für Arbeitnehmer verschlechtert. Experten erwarteten mehr statt weniger Bürokratie, sagte Fulst-Blei.  Und die Schiedsstelle könne  für Beschäftigte zur Kostenfalle werden.

Dem widersprach Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) aber energisch. Es werde für die Anrufung der Schiedsstelle keine Gebühren geben, kündigte sie an. Auch die von Fulst-Blei geäußerte Befürchtung, dass Mitarbeiter in kleinen Unternehmen künftig schlechter gestellt werden könnten, wies die CDU-Politikerin zurück.

Für überflüssig hält Erik Schweikert (FDP) das Bildungszeitgesetz. "Fortbildung funktioniert auch ohne dieses gesetz", betonte der FDP-Parlamentarier. Und dem Evaluierungsbericht zufolge habe sich die Fortbildungsquoute nur marginal erhöht, seit es das Bilundgszeitgesetz gebe.

Auch Carola Wolle (AfD) hält das Bildungszeitgesetz für obsolet. Nur 1,1 Prozent der berechtigten Arbeitnehmer hätten die Möglichkeit der Freistellung in Anspruch genommen. Und das seien mehrheitlich Arbeitnehmer gewesen, die bereits über höhere Bildungsabschlüsse verfügten. "Bildungszeit für Gebildete - war das ihre Ziegruppe?" fragte die AfD-Politikerin die Regierungsparteien rhetorisch.

Der verschabschiedete Gesetzentwurf mit Begründung ist hier zu finden


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