Landtag: Online-Glücksspiele werden legalisiert

04.02.2021 
Redaktion
 

STUTTGART. Was bisher verboten, aber geduldet ist, soll ab 1. Juli 2021 erlaubt sein – unter strengen Auflagen. Dafür hat der Landtag den Weg geebnet mit der Billigung des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Der Kompromiss zwischen den 16 Bundesländern, der Online-Glücksspiele, wie Wetten oder Casinos im Internet legalisiert, kommt der von der EU geforderten Kohärenz nach. Nur die FDP, die eine Überregulierung kritisiert, enthielt sich.

Der Staatssekretär im Innenministerium Wilfried Klenk (CDU) erläuterte, dass mit dem Vertrag auch eine gemeinsame Anstalt gegründet werde, die die Länder entlastet. Der Landtag billigte auch die Änderung des Landesglücksspielgesetzes. Danach wird die Begrenzung der Vermittlungsstellen für Sportwetten durch eine Deckelung pro Konzessionär ersetzt durch die Einführung von Mindestabständen von Wettvermittlungsstellen zu Kinder,- Jugend und Sporteinrichtungen. Die FDP lehnt die Mindestabstände ab. Denn sie fürchtet einen Kahlschlag bei den Spielhallen in den Innenstädten. Ihr Entschließungsantrag hatte jedoch keinen Erfolg.

Grüne: Regelung an veränderten Spielverhalten angepasst

Petra Häffner (Grüne) wies darauf hin, dass die gemeinsame Regelung der Bundesländer auch dem veränderten Spielverhalten Rechnung trage. Statt traditionell angebotenen Spielen würden vermehrt Online-Angebote genutzt, für die es keine Schutzmechanismen gebe. Nun werde  die Aufsicht gestärkt, ein nationales Spielersperrsystem eingeführt und Zahlungswege besser kontrolliert.

Karl Zimmermann (CDU) forderte effektive Sanktionierung. Er wies darauf hin, dass sich die CDU für die Öffnungsklausel für Spielhallen stark gemacht hat, die dem Verbundverbot unterliegen und damit nicht zu nah beieinander liegen dürfen, was ein Problem in Innenstädten darstellt. Für Rainer Stickelberger (SPD) wird sich die Wertigkeit des Staatsvertrags in seiner Umsetzung erweisen. Er bezweifelt, dass der Online-Markt zu kontrollieren ist. Daniel Rottmann (AfD) teilt zwar die Bedenken Stickelbergers, sieht den Vertrag aber als praktikable Lösung.

FDP: "Staatliche Doppelmoral"

Ulrich Goll (FDP) hält den Staatsvertrag zwar im Grundsatz für richtig, glaubt aber, dass er zu viele Hindernisse enthalte, das illegale Geschäft ins legale zu ziehen. Er kritisierte die staatliche Doppelmoral. Private Anbieter seien bisher bis ins Absurde reguliert worden. Die FDP sei zu den „Schurken“ gezählt worden, weil sie das Onlinespiel legalisieren wollte. „Was passiert als erstes?“, fragte Goll. „Toto-Lotto springt in dieses Geschäft. Für mich ist das schamlos“, fügte er hinzu.      


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger