Grün-Rot korrigiert Universitätsmedizingesetz

13.10.2011 
Redaktion
 

Stuttgart. Ein Gesetz, das zwar in Kraft, aber noch nicht umgesetzt worden ist, wird rückabgewickelt. In erster Lesung diskutierten die Abgeordneten im Landtag am Donnerstag über den Gesetzentwurf von Grün-Rot, mit dem das von der früheren CDU/FDP-Landesregierung erst im Februar und damit kurz vor der Landtagswahl beschlossene Universitätsmedizingesetz zurückgenommen wird. Mit ihrer Initiative will die neue Landesregierung verhindern, dass der zum 1.Januar 2013 geplante Zusammenschluss der vier Universitätsklinika und deren medizinischen Fakultäten zu einer einheitlichen Körperschaft für Universitätsmedizin (KUM) nicht verwirklicht wird.

Das Gesetz vom 7. Februar habe ein falsches Zeichen für die Hochschulmedizin in Baden-Württemberg gesetzt, begründete Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) den Entwurf. Das von CDU und FDP durchgepeitschte „Unterordnungsgesetz“ sei von den Betroffenen scharf kritisiert worden und habe landesweit zu Protesten geführt. Zurecht, sagte Bauer, sei dieses Integrationsmodell, auch wegen der Einrichtung einer Gewährträgerversammlung, kritisiert worbeden. Auch jetzt seien die eingeholten Stellungnahmen zur Rückabwicklung „durchweg positiv“ ausgefallen. Und Grün-Rot halte sich an das Versprechen und die Zusage im Wahlkampf, die auch im Koalitionsvertrag verankert sind.         

Nach Aussage der Ministerin sollen in einem zweiten Schritt die rechtlichen Grundlagen für die Universitätsklinika fortentwickelt werden, damit deren Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit in Kooperation mit den Universitäten gewahrt bleiben. Abgeordnete von Grünen und SPD signalisierten Zustimmung: Das Gesetz sei in „Rambo-Mentalität“ durchgedrückt worden und ein Beispiel für das „Nichtzuhören“ der alten Regierung, sagte Martin Rivoir (SPD). Mit ihrer Politik des Dialogs werde die Regierung ein neues Gesetz auf den Weg bringen, in dem auch die berechtigten Interessen des Landes verankert seien. Dies gebe dem Klinik-Standort Baden-Württemberg neue Impulse. Die Rückabwicklung sei unausweichlich, weil das jetzige Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit der Uni-Klinika massiv verschlechtern würde, urteilte Petra Häffner (Grüne).         

CDU und FDP lehnen das Rückabwicklungsgesetz ab. „Landesgeld ja, Landeshaftung ja, Mitspracherecht des Landes nein — jegliche Kontrolle ist ausgeschlossen“, kritisierte Karl-Wilhelm Röhm (CDU). Er bemängelte vor allem auch die fehlende Fachaufsicht. Timm Kern (FDP) warf der Regierung „einfallslose Symbolpolitik“ vor. Maßstab bei jeder Regelung müsse die Wahl des Patienten sein. Der Entwurf wird nun im Wissenschaftsausschuss behandelt.


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Titelbild Staatsanzeiger