Streit um Länderfinanzausgleich

05.01.2011 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Landes-FDP ist sich uneins, ob der Länderfinanzausgleich abgeschafft oder bloß reformiert werden soll. Die Delegierten des Landesparteitags haben sich am Mittwoch in Stuttgart auf eine Kompromissformel verständigt, die diese Frage offen lässt. Die im Entwurf des Wahlprogramm enthaltene Satz, Ziel sei die mittelfristige Abschaffung des Länderfinanzausgleichs, wurde gestrichen, das Wahlprogramm selbst bei einer Enthaltung verabschiedet.

Damit konnten sich weder die Gegner eines Abschaffung des Länderfinanzausgleichs - für sie sprachen Michael Theurer und Hans-Ulrich Rülke - noch der Befürworter Florian Toncar durchsetzen. Der Bundestagsabgeordnete Toncar hatte damit argumentiert, dass der Ausgleich den von der FDP geforderten Wettbewerbsföderalismus untergrabe. Der Mechanismus lähme das Interesse der Länderfinanzminister an gesteigerten Einnahmen und sei gesamtwirtschaftlich schädlich. Er kenne „nichts Destruktiveres als den Länderfinanzausgleich“. Dagegen könne eine Förderung durch den Bund und die EU zu einer grundsätzlichen Verbesserung der Situation in den Nehmerländern führen, da dabei auch die Ursachen der Finanzmisere bekämpft werden könnten.

Der Europaabgeordnete Theurer warnte dagegen vor einer Abschaffung, weil sie - da die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse vom Grundgesetz vorgeschrieben sei - zu einem System wie in den USA führen könne. Dort werde mit zentralen Bundeshilfen eine „Strukturpolitik nach Kassenlage“ betrieben. Zwar sei die jetzige Situation unhaltbar und der Länderfinanzsausgleich übernivelliert. Eine komplette Abschaffung sei jedoch weder realistisch noch wünschenswert.

Rülke Fürchtet falsches Signal vor der Landtagswahl

Der Fraktionsvorsitzende im Landtag, Rülke, warnte ebenfalls, jedoch mit anderen Argumenten. Für ihn wäre es kurz vor der Landtagswahl ein falsches Signal gegenüber den Wählern. Es könne der Eindruck entstehen, die FDP respektive die Landesregierung habe „den Vorsatz, sich gänzlich aus der Solidarität zu verabschieden“. Zudem würden selbst jene Juristen, die einer Klage der Geberländer vor dem Bundesverfassungsgericht eine Chance geben, aus verfasungsrechtlichen Gründen vor einer vollständigen Abschaffung warnen.

Die Formel, auf die sich die Delegierten schließlich verständigten, lässt diese Frage offen. Sie lautet: „Ziel ist eine verfassungsrechtlich abgesichterte Lösung, die Leistungsansätze setzt, Nivellierung vermeidet und hierfür vorrangig den Bund in die Verantwortung nimmt.“


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