De Maizière will Landesdienstrechtsreform nicht kopieren

10.01.2011 
Redaktion
 
De Maizière lehnt Mitnahme von Versorgungsansprüchen ab

Köln. Thomas de Maizière (CDU) ist nicht bereit, dem Beispiel von Baden-Württemberg zu folgen und den Wechsel von Bundesbeamten in die Privatwirtschaft zu erleichtern. Die sagte der Bundesinnenminister am Montag bei der Jahrestagung des Deutschen Beamtenbunds in Köln. Zuvor hatte der Bundesvorsitzende des Beamtenbunds, Peter Heesen, die Mitnahme von Versorgungsansprüchen propagiert, die als Teil der Landesdienstrechtsreform seit 1. Januar in Baden-Württemberg möglich ist.

De Maizière führte für seine Weigerung wirtschaftliche und verfassungsrechtliche Gründe an. Er sei als Dienstherr nicht bereit, Mitarbeiter gehen zu lassen, in deren Ausbildung der Staat eine Menge Geld investiert habe. Eine Mitnahme von Versorgungsansprüchen sei bloß dann unproblematisch, wenn beide Arbeitgeber vergleichbar seien – also beispielsweise zwei Unternehmen der freien Wirtschaft. Die Senkung der Hürden für den Wechsel zwischen Staat und Privatwirtschaft werde jedoch zu einer Einbahnstraße, da die Gehälter in der Regel in der Privatwirtschaft höher seien.

Zudem widerspreche eine solche Regelung dem Lebenszeitprinzip und könne die Berechnungsgrundlage für die Pension – sie errechnet sich aus der Besoldung im letzten Amt – infrage stellen. Der Lösung von Härtefällen werde er sich jedoch nicht verschließen.


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