Studierende aus Ludwigsburg ermitteln Einsparpotenzial durch OZG-Umsetzung

15.02.2021 
Redaktion
 
Foto: dpa/ZB/Sascha Steinach

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LUDWIGSBURG/STUTTGART. Bis Ende 2022 müssen alle Verwaltungsleistungen auch online verfügbar sein. So sieht es das Onlinezugangsgesetz vor (OZG). Der aktuelle Stand der Digitalisierung der Angebote ist dabei sehr verschieden.

Eine Analyse vieler Leistungen und ihres derzeitigen Umsetzungsgrads haben jetzt Studierende der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg vorgelegt. Dabei haben sie modellhaft auch etliche Einsparmöglichkeiten berechnet.

22 Verwaltungsleistungen wurden detailliert untersucht

Hochrangige Mitarbeitern des Innenministeriums Baden-Württemberg und des Städtetags sowie Verwaltungspraktiker aus den Städten Heilbronn, Karlsruhe und Bietigheim-Bissingen, oft ehemalige Absolventen der Hochschule Ludwigsburg, haben die Teilnehmer des Studiengangs "Angewandtes e-Government" dabei angeleitet; zusätzlich zu ihrem Betreuer an der Hochschule selbst, Robert Müller-Török.

Insgesamt 575 Maßnahmenbündel oder Verwaltungsleistungen umfasst das OZG. 22 davon haben die Studierenden näher unter die Lupe genommen. Sie haben dabei unter anderem jeweils den aktuellen Prozess oder die Verwaltungsleistung und seine rechtliche Grundlage beschrieben sowie geschätzt, wie viel Geld durch die Digitalisierung des Prozesses künftig gespart werden könnte.

Zu den untersuchten Verwaltungsleistungen zählten auch Personenstandsmeldungen. Beim "Maßnahmenbündel Ehe" beispielsweise ist demnach das Einspar- und Entlastungspotenzial besonders hoch, zeitlich wie finanziell. "Rund drei Viertel der derzeitigen Kosten könnten durch die Digitalisierung allein in Baden-Württemberg eingespart werden", heißt es in der Publikation "OZG-Leistungs-Analyseprojekt", die öffentlich zugänglich ist.

Derzeit betragen diese rund 1,114 Millionen Euro pro Jahr. Mit dem angestrebten Verfahren wären es nach Schätzung der Autoren nur 278.000 Euro. Denn einige verwaltungsinterne Vorgänge könnten durch die Digitalisierung vereinfacht, andere komplett gestrichen werden. Überdies gelte: "Durch die hohen Häufigkeits- und Fallzahlen entsteht ein großes Kundennutzungspotenzial mit einigen Vorteilen für die Bürgerschaft." Wege zum Amt entfielen für diese, die Anträge könnten rund um die Uhr gestellt sowie auch schneller und transparenter bearbeitet werden.

Halbierung der Kosten bei Sozialleistungen für Bildung und Teilhabe möglich

Auch in einem Bereich "mit hoher politischer Aktualität und Signalwirkung" wäre laut OZG-Analyse viel Geld zu sparen: bei staatlichen Leistungen, die die Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen unterstützen sollen, deren Familien das finanziell nicht stemmen können. Mehr als 332 000 Anspruchsberechtigte gemäß Sozialgesetzbuch XII gibt es nach Schätzungen der Autoren in Baden-Württemberg. "Mit der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen zur Bildung und Teilhabe wird der Antragsprozess stark vereinfacht und nutzerfreundlich."

Hürden wie derzeit die Schriftform, der Gang zur Behörde und die "Papierbürokratie" entfielen. Das würde wohl die Zahl derer steigern, die zustehende Hilfen in Anspruch nehmen. Und doch ergibt eine Modellrechnung der Studierenden aus Ludwigsburg, dass sich die Gesamtkosten halbieren könnten: von derzeit mehr als 25 Millionen Euro pro Jahr auf nur noch 12,7 Millionen Euro - wenn eben der digitale Antrag, also "die einfachste, schnellst und komfortabelste Möglichkeit zur Beantragung" umgesetzt ist.

Die vollständige Studie der Ludwigsburger Studierenden finden Sie hier


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