Bundesrat stimmt Pflegereform zu, Kritik kommt von Manfred Lucha

28.06.2021 
Redaktion
 
Foto: dpa/ Wolfgang Kumm

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Berlin/Stuttgart. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag 84 Gesetze gebilligt. Darunter auch das Lieferkettengesetz. Außerdem soll der elektronische Ausweis kommen und es wurde eine Pflegereform verabschiedet, an der es Kritik aus Baden-Württemberg gibt.   

Elektronischer Personalausweis kommt

Bei seiner Plenarsitzung am Freitag in Berlin billigte der Bundesrat das „Gesetz über die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät“. Damit können sich Bürger künfitg mittels einer App auf Smartphone oder Tablet ausweisen. Nötig werden dafür künftig eine App und die Eingabe einer Geheimzahl sein. „Der Bundesrat hat heute einen wesentlichen Fortschritt bei der Digitalisierung der Verwaltung beschlossen“, sage Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU). Entscheidend dabei seien Nutzerfreundlichkeit und Sicherheit. „Jede und jeder muss darauf vertrauen können, dass seine Identität sicher geschützt wird“, sagte Strobl. „Mit der Einführung des digitalen Personalausweises für Smartphones gehen wir einen weiteren Schritt zur erfolgreichen Digitalisierung – auch in der öffentlichen Verwaltung.“ (Drucksache 470/21, Beschluss)

Kein Glyphosat mehr auf den Feldern

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung des Bundes zugestimmt. Sie regelt das Verbot von Glyphosat und glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft. Weitergehendes Landesrecht bleibt davon allerdings unberührt, legte die Länderkammer fest. „Letztendlich geht es darum, eine nachhaltige Weiterentwickelung der Landwirtschaft im Sinne einer umwelt- und tierwohlgerechten Bewirtschaftung zu erreichen und die Artenvielfalt in Deutschland gemeinsam mit der Landwirtschaft zu stärken“, sagte Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) am Rande der Sitzung. Die Umsetzung der Ziele des Insektenschutzpakets müsste im Rahmen der in den Ländern bereits angestrengten Dialogprozesse und deren Vereinbarungen erfolgen. (Drucksache 305/21. Beschluss)

Kritik an Pflegereform aus Baden-Württemberg

Mit scharfer Kritik aus Baden-Württemberg hat der Bundesrat bei seiner Plenarsitzung am Freitag in Berlin der Pflegereform der Bundesregierung zugestimmt. Sie soll dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Der Bund beteiligt sich ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Gleichzeitig steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose zur Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte an. Und die Pflegekassen dürfen nur noch Verträge mit Einrichtungen schließen, die ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen. „Diese Regelungen verdienen den Namen Pflegereform nicht, unsere Erwartungen wurden wieder nicht erfüllt“, sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne). Weil es keine Deckelung der Eigenanteile für Heimbewohner gibt, bestehe die Gefahr einer finanziellen Überlastung der Familien. (Drucksache 511/21. Beschluss)

Ganztagsbetreuung: Vermittlungsausschuss angerufen

Die Reform der Ganztagsbetreuung in den Schulen muss in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Die Länderkammer rief bei ihrer Plenarsitzung am Freitag in Berlin das Gremium an. Kern des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt sollen Kinder sein, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Gestritten wird zwischen Bund und Ländern vor allem um die Finanzierung der Ganztagsbetreuung. Das Gesetz geht von Investitionszuschüssen für die Länder für den Neubau räumlicher Kapazitäten aus. Es gebe jedoch auch Länder, die bereits über hinreichend Räumlichkeiten verfügen und vor allem in die Qualität der Betreuung investieren wollen. (Drucksache 503/21, Beschluss)


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