Nahverkehrsabgabe: Was steckt dahinter?

22.09.2021 
Redaktion
 
Foto: dpa/ Lino Mirgeler

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STUTTGART. Mit dem Mobilitätspass will das Land die Bürgerinnen und Bürger zum Umstieg vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel bewegen. Es gibt drei Varianten, zwischen welchen sich Kommunen entscheiden können: Die Nahverkehrsabgabe, das Bürgerticket und die Straßennutzungsgebühr.

Die Kommunen haben laut Verkehrsministerium die Möglichkeit, aus den drei Varianten frei zu wählen. Das Ministerium plant, im Jahr 2022 mit dem Gesetzgebungsprozess zu starten und ab dem Jahr 2023 den ersten Kommunen die Anwendung des Mobilitätspasses zu ermöglichen.

Die verschiedenen Varianten

Bei der Nahverkehrsabgabe müssen Kraftfahrzeughalter einen verpflichtenden monatlichen Beitrag zahlen und erhalten dafür eine vergünstigte oder sogar kostenfreie ÖPNV-Nutzung.

Beim Bürgerticket zahlen die Einwohner einen verpflichtenden monatlichen Beitrag und können dafür den ÖPNV vergünstigt oder kostenfrei nutzen.

Die Straßennutzungsgebühr fällt bei der Nutzung definierter Straßen mit einem Kraftfahrzeug an. Ebenfalls erhalten die Fahrer im Gegenzug eine vergünstigte ÖPNV-Nutzung.

Mit den zusätzlichen Einnahmen will das Land den Kommunen die Möglichkeit bieten, mehr Mittel in den Ausbau des ÖPNV zu investieren.

So soll mit den daraus resultierenden Mitteln das Angebot und die Infrastruktur im ÖPNV ausgebaut werden sowie günstige Tarife auf kommunaler Ebene auf den Weg gebracht werden können. Außerdem sollen die Straßen in den Gemeinden vom Autoverkehr entlastet werden.

So viel würde der Mobilitätspass kosten

In vier Kommunen hat das Verkehrsministerium modellhaft die Einnahmepotentiale und die damit finanzierbaren Angebotsverbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr untersucht. Die Ergebnisse wurden im Jahr 2020 in einem Gutachten festgehalten.

Die Kommunen können die Abgabepflicht über die Einwohner (Bürgerticket), Kraftfahrzeug-Halter (Nahverkehrsabgabe) oder Kraftfahrzeug-Nutzer (Straßennutzungsgebühr) erheben, die jeweils eine Gegenleistung erhalten.

In Bad Säckingen würden demnach Einwohner 10 Euro pro Monat zahlen, wenn sich die Kommune für ein Bürgerticket entscheidet und die KfZ-Halter 30 Euro zahlen, fällt die Entscheidung auf die Nahverkehrsabgabe. In Mannheim würden Einwohner zehn, Kfz-Halter 40 Euro, in Tübingen Einwohner 17, Kfz-Halter 57 Euro sowie in Stuttgart Einwohner 20, Kfz-Halter 30 Euro bezahlen.

Grundsätzlich würden die Kosten für den Pass, die für die Bürger entstehen, stark vom erwarteten Nutzen und vom gewählten Finanzierungsinstrument abhängen, schreibt das Verkehrsministerium in einer Antwort auf eine Landtagsanfrage der SPD. Aber auch die Anzahl und die Kategorie der Abgabezahlenden beeinflussen die Höhe der Abgabe.

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