Wettbewerbsregister kommt voran

28.04.2021
Von: Staatsanzeiger
Expertenbeitrag

Das bundesweite Wettbewerbsregister hat seinen Betrieb aufgenommen. Es stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist. Angesiedelt ist es beim Bundeskartellamt.

Bislang kann die Mitteilungs- und Abfragefunktionen noch nicht abgerufen werden. In einem ersten Schritt geht es für mitteilende Behörden und Auftraggeber zunächst darum, sich zu registrieren. Dazu gehören laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, etwa Staatsanwaltschaften sowie Zoll- und Finanzbehörden - aber auch die rund 30.000 öffentlichen Stellen, die in Deutschland Aufträge und Konzessionen vergeben.

Hoffnung auf mehr Compliance in Unternehmen

Mundts Behörde wendet sich nun nach und nach an verschiedene Gruppen, damit die Anträge auf Registrierung gebündelt abgearbeitet werden können. Was Mitteilungen und Abfragen im Register angeht, wird das Bundeswirtschaftsministerium den Start-Zeitpunkt im Bundesanzeiger veröffentlichen. Sechs Monate danach wird die Pflicht zur Abfrage für öffentliche Auftraggeber anwendbar. Die Regierung erhofft sich Erfolge im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität und mehr Compliance bei Unternehmen.

Quelle

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