Vergabe-Handreichung zu Open-Source-Software

08.10.2021
Von: Staatsanzeiger
Expertenbeitrag

Für Verwaltungen, die unabhängiger von einzelnen Software-Herstellern werden möchten, hat die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister (Vitako) eine Handreichung für den Einsatz von Open-Source-Software erstellt. Es zeigt sich: Der Einkauf erfordert Flexibilität und könnte Konflikte mit den ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) bergen.

Kontrolle über Bürger-Daten

Das große Plus der Open-Source-Lösungen dürfte sein, dass sie unabhängig überprüft und individuell angepasst werden können. Sinnvoll kann dieser Ansatz auch sein, um jederzeit die Kontrolle über die Daten der Bürger zu wahren. Die Handreichung empfiehlt, statt einzelne Software-Produkte besser einen Produkt- und Dienstleistungsrahmen auszuschreiben. Außerdem sollten Konsortien gefördert werden, da die Anbieter im Open-Source-Bereich meist auf bestimmte Aspekte spezialisiert sind.

Beschaffungsstellen, die ihre Ausschreibungen auf Open-Source-Software beschränken wollen, müssen objektive und auftragsbezogene Gründe angeben – diese können sich zum Beispiel aus einer Förderung ergeben oder auf politischen Entscheidungen beruhen. Aber, so zeigt das Heft auch, Open-Source-Grundsätze lassen sich in anderen Ausschreibungen ebenfalls aufgreifen.

Quellen

 

 

 

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