Vergabelexikon
Änderung an den Vergabe- bzw. Vertragsunterlagen

Bieter dürfen keine Änderungen an den Vergabeunterlagen bzw. Vertragsunterlagen vornehmen. Sollten Unklarheiten oder Widersprüche in den Vergabeunterlagen bestehen, muss der Bieter durch Bieterfragen den Auftraggeber zur Klärung auffordern. Eigenmächtige Änderungen führen zum Ausschluss des Angebots.

Schulungen/Termine

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