Bei Alternativ- bzw. Wahlleistungen lässt sich der Auftraggeber noch offen, ob eine Leistung in der einen oder anderen Ausführungsart erbracht werden soll. Die Entscheidung fällt der Auftraggeber dann erst bei der Auftragserteilung.
vgl. Bedarfsposition
vgl. Grundposition
vgl. Wahlposition