Vergabelexikon
Angebotsfrist

Die Angebotsfrist ist der Zeitraum zwischen der Bekanntmachung einer Ausschreibung und der Angebotsabgabe. Diesen muss jeder Auftraggeber nach vorgeschriebenen einzuhaltenden Fristen bemessen. Oberhalb der Schwellenwerte gelten nach der Vergabeverordnung feste Mindestfristen. Bei offenen Verfahren beträgt diese 35 Kalendertagen. Bei Nicht-Offenen Verfahren, wettbewerblichem Dialog und Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb gelten 30 Kalendertage. Eine Verkürzung der Mindestfrist ist bei Dringlichkeit auf bis zu 10 Kalendertage möglich.

Unterhalb der Schwellenwerte ist eine angemessene Frist festzulegen. Bei Bauvergaben darf diese jedoch bei Dringlichkeit ebenfalls nicht unter 10 Kalendertagen liegen. 

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