Vergabelexikon
Angemessenheit des Angebotes

Bieter, deren Angebote im Missverhältnis stehen bzw. unangemessen niedrige oder hohe Preise enthalten, dürfen nach VOB/A §16d EU Abs.1 Nr.1 nicht bezuschlagt werden. Bei Zweifeln an der Angemessenheit des Angebotes muss der Auftraggeber vor Ausschluss des Bieters diesem die Möglichkeit geben die Höhe des Preises zu rechtfertigen und seine Kalkulation offen zu legen.

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