Vergabelexikon
Aufhebung der Ausschreibung

Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) besteht die Möglichkeit, dass der öffentliche Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen ein Vergabeverfahren aufheben kann. Zu diesen zählen z.B., wenn kein Angebot eingegangen ist, eine Grundlegende Änderung an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden muss. Dies muss dem Bieter jedoch unverzüglich mitgeteilt werden.

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