Vergabelexikon
Ausschluss eines Bieters

Bieter können von der Teilnahme an Vergabeverfahren nach VOB/A §16 EU und nach VgV §42 Abs.1 ausgeschlossen werden, falls z.B. ein Insolvenzverfahren vorliegt.

vgl. fakultative Ausschlusskriterien
vgl. zwingende Ausschlusskriterien

Schulungen/Termine

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