Nach dem Grundsatz der Ausschreibungsreife darf ein öffentlicher Auftraggeber ein Vergabeverfahren erst dann einleiten, wenn die erforderlichen Haushaltsmittel für die Maßnahme zur Verfügung stehen und alle ggf. erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Zudem muss auch der Vergabegegenstand abschließend festgelegt sein.