Vergabelexikon
Baukonzession

Eine Baukonzession ist gemäß § 105 Abs. 1 Nr.1 GWB die Durchführung eines Bauauftrags. Im Gegensatz zum Bauauftrag besteht hierbei jedoch die Gegenleistung aber nicht in einem Entgelt sondern in dem befristeten Nutzungsrecht. Zudem trägt der Auftragnehmer das wirtschaftliche Refinanzierungsrisiko. Baukonzessionen sind ebenfalls oberhalb der Schwellenwerte europaweit auszuschreiben.

Schulungen/Termine

Einen Überblick finden Sie hier.