Foto: Leja
STUTTGART. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland mit einer eigenen Grundsteuer. Im Oktober hat der Landtag sich für ein „modifiziertes Bodenwertmodell“ entschieden. Vorausgegangen war ein langes Ringen um die beste Lösung, nachdem der Bundestag im Oktober 2019 den Weg für ein Landesgesetz freigemacht hatte.
Das nun beschlossene Modell fußt auf einem Vorschlag mehrerer grüner und schwarzer Bürgermeister. Demnach kommt es auf die Größe und den Marktwert („Bodenrichtwert“) des Grundstücks an. Außerdem spielt es eine Rolle, ob es sich ein Wohn- oder ein Gewerbegrundstück handelt. Ausgeblendet werden dabei Größe und der Wert der Wohnung.
Das Modell basiert im Wesentlichen auf einem Vorschlag von Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Die Differenzierung nach Wohn- und Gewerbenutzung erfolgt auf Wunsch der CDU. Ihr Finanzexperte Tobias Wald konnte sich mit einem eigenen Modell nicht durchsetzen, das Eigenheimbesitzer entlastet hätte.
Bis 2025 haben die Finanzämter nun Zeit, die entsprechenden Daten zu erheben. Danach muss die Grundsteuer nach dem neuen Modell erhoben werden.
Weitere wichtige Ereignisse aus dem Jahr 2020 gibt es in unserem Jahresrückblick.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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