Leseprobe Momente 2|2013
Die Frauenzisterze Gutenzell östlich von Biberach. Die Westansicht aus der älteren Klosterchronik um 1585 zeigt die Klausurmauer sowie Personen innerhalb des Geländes, jedoch keine Nonnen - ein Hinweis auf die Klausur?
Die Frauenzisterze Gutenzell östlich von Biberach. Die Westansicht aus der älteren Klosterchronik um 1585 zeigt die Klausurmauer sowie Personen innerhalb des Geländes, jedoch keine Nonnen - ein Hinweis auf die Klausur? (Foto: Landratsamt Biberach)

Wie wirkte das Konzil auf die Frauenklöster?

Die Beschlüsse des Trienter Konzils forderten für alle Klöster eine Rückbesinnung auf die ursprünglichen monastischen Ideale. Besonders für Frauenklöster sollte eine strenge Klausur gelten. Doch die Umsetzung der Reformen zog sich unterschiedlich lange hin.

Das Trienter Konzil (1545 – 1563) hatte weitreichende Folgen für die Frauenklöster. Mit dem Reformdekret „De regularibus et monialibus“ sollten alle Klöster zu den ursprünglichen monastischen Idealen zurückkehren: Armut, „Vita communis“ (gemeinschaftliches Leben) und Klausur. Es war

eine Reform von oben und das Dekret sollte durch die Bischöfe, die Ordensoberen bzw. durch die zu gründenden Ordenskongregationen umgesetzt werden.

Die Umsetzung der Reformbeschlüsse zog sich unterschiedlich lange hin und war nicht überall gleich intensiv. Überspitzt lässt sich sagen, dass die Gegenreformation erst Mitte des 18. Jahrhunderts ihren Höhepunkt erreichte. In den südwestdeutschen Frauenklöstern können ernsthafte Versuche, die katholische Reform einzuführen, erst Ende des 16. Jahrhunderts beobachtet werden, zum Teil zogen sie sich bis in die 1620er-Jahre hin. Der Dreißigjährige Krieg unterbrach diese Phase des „Aushandelns“ zwischen den Klöstern und den Reformern vorerst. Nach 1648 stand der wirtschaftliche und personelle Wiederaufbau der Klöster im Vordergrund, bevor an die Reformen angeknüpft werden konnte. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts begann eine Blüte der südwestdeutschen Frauenklöster, wobei dahingestellt bleibt, ob die tridentinischen Forderungen tatsächlich alle umgesetzt wurden.

Das Dekret hatte erhebliche Folgen für die bisherige Lebensform der Frauenklöster. Besonders die Einführung der strengen Klausur bedeutete, dass die Handlungsfreiheit der Frauenklöster eingeschränkt wurde. Das erschwerte die Wirtschaftsführung: Für die Verwaltung des Grundbesitzes brauchte es jetzt einen weltlichen Verwalter, da Äbtissin und Amtsfrauen die Klausur nicht mehr verlassen durften. Auch mussten die Konventgebäude den Klausurbestimmungen und der Vita communis zum Beispiel mit gemeinsamem Dormitorium oder Refektorium angepasst werden, was je nach baulicher Situation sehr kostspielig war. Es führte aber auch zu einer veränderten Lebensrealität: Der Handlungsraum der Frauen wurde verkleinert, karitative Tätigkeiten und soziale Kontakte sogar zur Familie stark reglementiert. Damit einher ging eine wachsende Kontrolle durch männliche Instanzen, sei es Bischof, Abt oder Verwalter der Klosterwirtschaft. Und die Nonnen verloren ihre theologische Teilhabe am Reformprozess, wie sie noch vor Trient vor allem in Italien zu beobachten war.

Die südwestdeutschen Frauenklöster waren von diesen Reformen stark betroffen. Ein gutes Beispiel sind die oberschwäbischen Frauenzisterzen Baindt, Gutenzell, Heggbach, Heiligkreuztal, Rottenmünster und Wald. Das Konzil hatte zur Bildung von Ordenskongregationen aufgerufen, dem die Zisterzienser mit der Gründung der oberdeutschen Zisterzienserkongregation folgten (1595 – 1624). Ziel war unter anderem, die katholische Reform in den eigenen Klöstern und besonders in den Frauenklöstern einzuführen. Eingeleitet wurde dieser Prozess durch eine Visitation der Frauenzisterzen durch den Generalabt Nikolaus Boucherat I. 1572–74. Aus seinen Berichten wird deutlich, dass die schwäbischen Frauenzisterzen der Reform sehr unterschiedlich gegenüberstanden. Heggbach zum Beispiel wurde als „vorbildlich reformiert“ bezeichnet. Andere dagegen konnten keine Anzeichen einer Reform aufweisen. Dabei unterschieden sich die Klöster gemäß ihrer sozialen Zusammensetzung. Während sich Heggbach als eher bürgerlicher Konvent der Einführung der Reform öffnete, reagierten die adligen Konvente wie Heiligkreuztal, Gutenzell oder Wald ganz anders.

Die oberschwäbischen Frauenzisterzen sträubten sich zum Teil entschieden gegen die Einführung der Reform. Kloster Wald nahm sie erst um 1607 an und Gutenzell wehrte sich bis 1625, als man dem Kloster mit der Exkommunikation drohte und es schließlich die Reform einführen musste. Die Klöster gaben an, die Einführung der Reform würde eine Verarmung zur Folge haben. Aber es war vor allem die Durchsetzung der strengen Klausur, die einen breiten Widerstand hervorrief. Dies hatte nicht nur mit der Einschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit zu tun. Besonders die adligen Zisterzen beriefen sich auf ihre ständische Exklusivität und auf die Notwendigkeit regelmäßiger Kontakte zu ihrem familiären Netzwerk. Gutzenzell rief zum Beispiel nicht nur den päpstlichen Nuntius um Hilfe an, sondern aktivierte zusammen mit anderen Frauenzisterzen sein Netzwerk im schwäbischen Adel. 1598 behandelte der Reichsrittertag in Weißenhorn die Reformsache und es wurde sogar der Kaiser eingeschaltet: Rudolf II. stellte den Frauenzisterzen ein Schutzprivileg aus, das den Reformprozess vorerst lähmte. Die tridentinischen Reformen mussten also nicht nur institutionell, sondern auch politisch durchgesetzt werden. Erst 1608 änderte sich die Lage: Mit Kompromissen im Bereich der Klausur gab die Reichsritterschaft nach und Kaiser Rudolf verbot 1610 den Frauenzisterzen, sich den Reformen zu widersetzen. Die Frauenzisterzen mussten sich theoretisch den Forderungen beugen, auch wenn das nicht alle gleich taten.

Den Nonnen wurde ihr Handlungsraum massiv eingeschränkt, sie wurden strikterer männlicher Kontrolle unterstellt, bisherige Lebensformen wurden unterbunden, soziale Kontakte verboten und ideelle Teilnahme am Reformprozess verweigert. Argumentiert man aus frauengeschichtlicher Perspektive, hatte das Reformdekret sehr negative Folgen für die Frauenklöster. Allerdings stellt sich die Frage nach der Praxis: Die Bedingungen wurden einzeln ausgehandelt und es muss daher jedes Kloster für sich betrachtet werden. Denn die Bestimmungen zur Klausur oder der wirtschaftlichen oder politischen Handlungsfreiheit wurden von den Konventen unterschiedlich ausgelegt. Darauf weisen die ständig wiederkehrenden Ermahnungen zur Einhaltung der Klausur in den Visitationsberichten hin. Man müsste weitere Frauenklöster und ihre Haltung zu den Reformprozessen untersuchen, um die Frage zu beantworten, inwieweit der Reform von oben Konzepte von unten entgegengesetzt wurden.

Ein Beitrag von Janine Maegraith in Momente 2|2013.