Die Heidelberger Juristische Fakultät und ihre Mitglieder jüdischer Herkunft
Titel Die Heidelberger Juristische Fakultät und ihre Mitglieder jüdischer Herkunft

„Werden Sie um Himmelswillen nicht für immer zum Schweizer!“ Ausgerechnet Heinrich von Treitschke schrieb dies an Max Cohn nach Zürich, wo der junge Rechtsgelehrte im Sommer 1874, ein Jahr nach seiner Habilitation in Heidelberg, die Stelle eines außerordentlichen Professors angenommen hatte. Ausgerechnet Treitschke, der fünf Jahre später forderte, dass der gesellschaftliche Einfluss der Juden zurückgedrängt werden müsse. Bekannter als der Aufsatz selbst ist das darin enthaltene Lamento geworden: „Die Juden sind unser Unglück!“ Max Cohn, der sich 1880 taufen ließ und 1882 den Namen Conrat annahm, hat sich an Treitschke gehalten, verließ die Schweiz, allerdings in Richtung Amsterdam, wo er im Alter von erst 30 Jahren den Ruf auf den Lehrstuhl für Römisches Recht annahm. Ein Nachruf preist Conrat als einen „der größten Gelehrten in der Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft“. Conrats sehnlicher Wunsch, an eine deutsche Universität berufen zu werden, erfüllte sich dennoch nicht. Nach Heidelberg, den Ausgangsort seiner Karriere, kehrte er erst als Emeritus zurück.

Es ist eine der großen Stärken von Klaus-Peter Schroeders Studie, dass sie die Zumutungen an die Juden, die an einer deutschen Universität wirken wollten, vorstellbar, ja auch spürbar macht. Der Titel des Buchs sagt schon alles: „Sie haben kaum Chancen, auf einen Lehrstuhl berufen zu werden.“ Es mäandert durch zahlreiche Juristen- Biografien, die im Detail vorstellt werden. Darunter Sigmund Zimmern, der sein Studium – 

für Juden in Heidelberg seit 1808 möglich – im Februar 1817 mit „summa cum laude“ in der Promotion abschloss. Der Senat der Heidelberger Ruperto Carola gutachtete dennoch: „Dem Dr. Zimmern steht für seine Anstellung an der Universität nichts im Wege als die Religion; er ist kein Christ.“

Kurz nachdem in Heidelberg 1386 die älteste deutsche Universität den Lehrbetrieb aufgenommen hatte, ließ Kurfürst Ruprecht II. die örtlichen Juden vertreiben und für alle Zukunft aus seinem Land verbannen. Erst das 19. Jahrhundert ermöglichte Juden bescheidene Möglichkeiten auch an der Universität, die bürgerliche Gleichstellung erlangen sie in Baden 1862. Noch im selben Jahr wurde in Heidelberg mit Levin Goldschmidt der erste Jude als juristischer Ordinarius berufen, drei Jahre nach Moritz Stern in Göttingen, dem ersten jüdischen Ordinarius überhaupt in deutschen Landen.

So blieb es, an diversen Lebensläufen nachvollziehbar, bis zum Ende der Weimarer Republik. Bitter dann die Fehleinschätzung eines Walter Jellinek, der 1931 noch annahm, „dass das Zeitalter des Rechtsstaates … wohl für absehbare Zeit bestehen bleibe“. Vier Jahre später wurde er, trotz vielfacher Anpassungen, aus dem Amt vertrieben. Leopold Perels Schicksal zählt zu den erschütterndsten Momenten der Lektüre. Nicht nur angesichts der Deportation nach Gurs, sondern auch wegen der neun trostlosen Jahre nach der Befreiung: Bis zu seinem Tod blieben ihm Rückkehr und Wiedergutmachung versagt.

Ein Beitrag von Dr. Hans-Joachim Lang in Momente 4|2018.

Die Heidelberger Juristische Fakultät und ihre Mitglieder jüdischer Herkunft. Von Klaus-Peter Schroeder. Tübingen: Mohr Siebeck 2017. 372 S., ISBN 978-3-16-154980-9, 69 €