„Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an und handelt.“
Unsere Gesellschaft und mit ihr die Kommunen stehen vor großen Veränderungen. Es gibt wohl kaum eine gesellschaftliche Transformation, die so große unentdeckte Potenziale birgt, aber auch gleichzeitig für Verunsicherung bei den Menschen sorgt wie den digitalen Wandel. Vom digitalen Wandel zu profitieren und die Menschen dahin mitzunehmen, ist das Ziel des Wettbewerbs „Leuchttürme des digitalen Wandels“. Gesucht werden gute Beispiele des digitalen Wandels, die einen Mehrwert für die Gesellschaft schaffen. Das können der bürgerorientierte Service der Verwaltung oder die höhere Erreichbarkeit über Bürgerportale sein. Oder innovative Ideen für vernetzte, neue Mobilitätsformen wie Bürgerbusse, Apps, Carsharing etc. Oder die Digitalisierung der Verwaltung und der Schulen und innovative Start-ups von Jung und Alt. Und vieles anderes mehr.So groß die Hoffnung auf die Digitalisierung ist, so groß ist auch die Unsicherheit in weiten Kreisen der Bevölkerung. Deshalb braucht diese große gesellschaftliche Veränderung neben Technikverständnis und Ingenieurskunst auch Rücksichtnahme und Verständnis in einem neuen Füreinander von Staat, Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Es geht im Wettbewerb also nicht nur darum, wie Bits und Bytes in die Rathäuser kommen, sondern auch darum, wie die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger und ihre Gemeinderäte bei diesem digitalen, gesellschaftlichen Wandel verständnisvoll mitnimmt und damit zu einem guten gesellschaftlichen Zusammenhalt beiträgt.
Der Staatsanzeiger ruft deshalb zusammen
mit Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, als Schirmherrin,
mit Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, als Schirmherr,
sowie dem Städtetag Baden-Württemberg,
dem Gemeindetag Baden-Württemberg
und dem Landkreistag Baden-Württemberg
zum vierten Staatsanzeiger-Leuchtturmwettbewerb auf,
der sich dieses Mal dem Thema „digitaler Wandel“ widmet.
Innovative Lösungen sind gefragt, egal ob für interne Verwaltungsabläufe oder das Gestalten von Dienstleistungen. Viele Themen sind denkbar – vom Bauen und Wohnen sowie Umwelt und Energie über Kultur, Bildung und Gesundheit bis hin zu Verkehr und Mobilität. Und darüber hinaus.
Der Teilnahmeantrag kann auf www.staatsanzeiger.de/leuchttuerme online ausgefüllt und versendet oder als PDF heruntergeladen werden. Schicken Sie diesen dann per E-Mail an leuchttuerme(at)staatsanzeiger.de oder per Fax an 0711-66601-58. Einsendeschluss ist der 31.07.2018.
Bewusst werden bei diesem Wettbewerb nicht nur abgeschlossene und realisierte Projekte gesucht. Vielmehr können geplante und projektierte Vorhaben, auch in Kooperation mit Unternehmen (einschließlich Eigenbetrieben), eingereicht werden. Auch Unternehmen, Bürger und Vereine können sich bewerben. Wünschenswert ist eine gemeinsame Bewerbung mehrerer Akteure, zum Beispiel von Bürgern und Kommune.
Die Teilnahme am Wettbewerb kann auch erfolgen, wenn der Bewerber sich mit demselben Projekt für andere Landesprogramme und -initiativen bewirbt.
Veröffentlichung
Die Redaktion wird für die Veröffentlichung im Staatsanzeiger die Projektbeteiligten vor Ort besuchen und das Projekt dokumentieren.
PREISE
Die Erstplatzierten der fünf Kategorien erhalten je 2500 Euro, die Zweitplatzierten je 1000 Euro und die Drittplatzierten je 500 Euro.
Es ist das Ziel, den digitalen Wandel dauerhaft und nachhaltig in der Kommunalpolitik zu begleiten.
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