Foto: dpa/Peter Steffen
STUTTGART. Das Landeskriminalamt (LKA) führt nun SARS-CoV-2-Tests durch und wertet diese auch aus. Zuständig ist das Kriminaltechnische Institut (KTI). Das Innenministerium hatte zuvor gemeinsam mit dem LKA und dem Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei ein Konzept für Beschäftigte der Polizei entwickelt.
„Dass das KTI des LKA jetzt professionell und schnell auf Corona testen kann, ist ein großer autarker Schritt für unsere Polizei“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU). Wieder einmal zeige sich: „Die Polizei löst jedes Problem.“
Das KTI ist seit 1989 in der DNA-Analyse tätig. Dieses Wissen half bei der schnellen Einführung des Tests. „In enger Zusammenarbeit mit dem Landesgesundheitsamt hat das KTI kurzfristig die Diagnostik von SARS-CoV-2 für Polizeiangehörige etablieren können“, so Strobl. Dafür wurde das KTI in kürzester Zeit ausgestattet.
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Das Landesgesundheitsamt hat in einem Schnellverfahren die Einhaltung der QS-Standards geprüft. Die Probenentnahme führt der polizeiärztliche Dienst durch. „Im Endausbau sind täglich bis zu 500 Probenanalysen möglich“, so Strobl. Dies führe zu schnellen Testergebnissen und zu einer größeren Planungssicherheit. „Geschwindigkeit ist beim Infektionsschutz Trumpf.“ Und das Landesgesundheitsamt und andere Untersuchungsstellen in Baden-Württemberg würden entlastet.
Die Untersuchung beinhaltet eine ärztliche Befundbestätigung durch das Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg. Ziel ist es, die Proben nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts schnellstmöglich zu entnehmen und unverzüglich ein Testergebnis zu erhalten.
Nach der Etablierung des Verfahrens plant das Innenministerium, die Laboruntersuchungen auf Angehörige von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Geschäftsbereich des Innenministeriums auszuweiten. „Testen, testen, testen ist ein Baustein zur Rückkehr in den Normalbetrieb“, so Strobl.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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