STUTTGART. Im Juli reichte die gemeinnützige Einrichtung proBiene einen Antrag auf ein Volksbegehren beim Innenministerium ein. Sie fordert mehr Artenschutz, vor allem für Bienen. Die für den Antrag nötigen 10.000 Unterschriften wurden mit 35.865 deutlich übertroffen. Der Gesetzesentwurf von proBiene sieht weitreichende Veränderungen für die Landwirtschaft vor.
Bis 2025 soll ein Viertel der Landwirtschaft auf Ökolandbau umgestellt werden, bis 2035 dann die Hälfte. Die Initiative will außerdem ein Verbot von Pestiziden in Naturschutzgebieten erreichen und auf allen anderen Flächen den Einsatz von Pestiziden halbieren. Streuobstwiesenbesitzer könnten ihre Obstbäume weiter pflegen und nutzen, die Abholzung würde aber verboten. Damit geht der Gesetzesentwurf deutlich weiter als der des erfolgreichen Volksbegehrens Artenschutz in Bayern.
Andreas Stoch (SPD) betont, dass seine Partei das Volksbegehren als offizieller Bündnispartner unterstützt. "Wir begrüßen die Bürgerinitiative für mehr Artenvielfalt und wünschen ihr Erfolg. Uns eint das Ziel, die Artenvielfalt wirksam zu schützen", so die Grünen zum Start der Unterschriftenaktion.
Für Martin Hahn (Grüne), agrarpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag und selbst Biolandwirt, geht das Volksbegehren in die richtige Richtung. Er sieht aber auch kritische Punkte: Der Gesetzesentwurf sei in Teilen ungenau und führe zu Zielkonflikten.
Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung äußert auch Christian Eichert, Geschäftsführer des Landesverbands Bioland, Zweifel am Gesetzesentwurf. Vor allem die Regelung zu Bioziden, die auch im Ökolandbau verwendet werden, sei schwierig. Wenn diese nur noch eingeschränkt eingesetzt werden dürften, sei eine Umstellung von 50 Prozent der Betriebe auf ökologische Landwirtschaft unwahrscheinlich.
In einem offenen Brief kritisiert der Hopfenpflanzerverband Tettnang den Gesetzesentwurf. Aufgrund strenger Zulassungsbestimmungen seien Hopfenkulturen besonders anfällig für Schädlinge und müssten daher mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Da ein großer Teil der Hopfenanbaugebiete im Land in Landschaftsschutzgebieten rund um den Bodensee liegt, sei der Anbau dort dann nicht mehr möglich. Man rechne damit, dass ganze Ernten ausfallen könnten.
Außerdem sieht der Verband die Umstellung auf 50 Prozent Ökolandbau kritisch. Nur ein Prozent der Hopfenbetriebe in Deutschland arbeite ökologisch und damit sei die leicht steigende Nachfrage nach Ökohopfen bedient. Laut Verband ist die gesamte Branche in Baden-Württemberg in Gefahr. In der Folge von Ernteausfällen würden Kunden abwandern, die Hopfensorte "Tettnanger" würde verschwinden und Familienbetriebe insolvent gehen.
Die Landwirte in Baden-Württemberg sind nach Angaben des Landesbauernverbands Vorreiter beim Thema Artenschutz. Ihre Hauptaufgabe sei aber weiterhin das Erzeugen von Lebensmitteln. Daher sieht der Verband die pauschale Reduktion von Pflanzenschutzmitteln kritisch. Der Einsatz dieser Mittel hinge vom Schädlingsaufkommen und von Krankheits- und Witterungsverlauf ab. Die eingesetzte Menge sei daher nicht planbar.
Ein Volksbegehren muss in Baden-Württemberg zunächst mit mindestens 10.000 Unterstützerunterschriften beantragt werden. Dann wird es vom Innenministerium geprüft. Wird der Gesetzesentwurf zugelassen, müssen die Antragsteller mindestens 770.000 Unterschriften sammeln, um ihn in den Landtag einzubringen. Der Landtag kann den Gesetzesentwurf annehmen, ablehnen oder eine Alternative vorschlagen. Im Falle einer Ablehnung oder eines alternativen Gesetzesentwurfs folgt eine Volksabstimmung.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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