STUTTGART. Die grün-schwarze Landesregierung hat den Entwurf für ein neues Naturschutz- sowie ein neues Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz freigegeben. Damit soll unter anderem der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40 bis 50 Prozent reduziert werden. Der Landtag wird sich am 25. Juni in erster Lesung damit befassen, wie das Umweltministerium am Freitag mitteilte.
Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) und Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) sprachen von einem Meilenstein für das Land. „Wir schützen damit nicht nur die Artenvielfalt, sondern stärken auch die bäuerliche Landwirtschaft. Auf diese Weise werden Naturschutz und Landwirtschaft miteinander versöhnt“, teilten sie mit. Zuvor konnten sich die Verbände zu den Gesetzesänderungen für mehr Artenschutz äußern.
„Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betonten Untersteller und Hauk unisono. Daher sehe der Entwurf nicht nur Regelungen für die Landwirtschaft, sondern auch das Land selbst, die Städte und Kommunen sowie Privatpersonen vor.
Unter anderem soll der Anteil der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis 2030 erhöht werden. Außerdem sind der Erhalt von Streuobstwiesen, ein Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken und die Minimierung der Lichtverschmutzung zentrale Elemente der Novelle, so das Umweltministerium.
Die Änderungen kamen durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ ins Rollen, gegen das vor allem Landwirte Sturm gelaufen waren. Die Regierung will das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause abschließen, die Ende Juli beginnt.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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