Stuttgart/Berlin. Kinderrechte sind bereits in vielen Landesverfassungen verankert, so etwa seit 2014 in Baden-Württemberg. Nun sollen sie nach Willen der SPD auch ins Grundgesetz aufgenommen werden.
„Es wäre ein wichtiges Symbol, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern“, wird Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in der Rheinischen Post zitiert. Dies sei ein Signal für die Gesellschaft. Zuvor hatte schon Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) dafür plädiert. Denn bisher spielten Kinder im Grundgesetz nur eine Nebenrolle, etwa in Verbindung mit dem staatlichen Wächteramt, wenn ihr Wohl gefährdet sei.
Die Union will aber nicht mitziehen. Die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, kritisiert den Vorstoß des Koalitionspartners. „Unser Grundgesetz schützt schon jetzt alle Menschen gleich – selbstverständlich auch Kinder mit ihrem bedingungslosen und gleichberechtigten Anspruch auf Achtung ihrer Würde und auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit“.
Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) war allerdings wie die Mehrheit seiner Kollegen bei der Justizministerkonferenz im November dafür gewesen.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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