Stuttgart. „Eine gute Grundlage zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg“, nannte Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD die beiden Gesetze, die der Landtag an diesem Mittwoch in zweiter Lesung, mit mehreren Änderungsanträgen, beschloss – teils mit großer Mehrheit über die Regierungsfraktionen hinaus. Das Landesgesundheitsgesetz überwinde Sektorengrenzen, schöpfe den Spielraum der vernetzten Zusammenarbeit zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen aus und sorge für mehr Transparenz. Mehrere beratende Gremien wie die Landesgesundheitskonferenz und der Landesausschuss würden erstmals gesetzlich verankert; die in vielen Stadt- und Landkreisen bereits bestehenden Gesundheitskonferenzen würden nun „zu einer kommunalen Pflichtaufgabe“.
Und mit dem zweiten Gesetz werde der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) „zukunfts- und bürgernah neu aufgestellt“. Neue Aufgaben besonders bei Prävention und Gesundheitsförderung kämen auf den ÖGD zu. Durch die Entlastung der Amtsärzte von gutachterlichen Aufgaben würden die dafür notwendigen personellen Ressourcen großenteils geschaffen. Mit Verabschiedung der beiden Gesetze „ „sind wir den Anforderungen der Zukunft gewachsen, ja wir gestalten sie“, sagte Altpeter.
Zuvor hatte Stefan Teufel (CDU) betont, angesichts der Herausforderungen durch den demografischen Wandel sei seine Fraktion „grundsätzlich für eine „Weiterentwicklung der Strukturen“ im Gesundheitssystem. Für die CDU sei es aber wichtig, dass bei der Finanzierung zugunsten der Kommunen nachgebessert werde und die Kosten für die kommunalen Gesundheitskonferenzen nicht an den Stadt- und Landkreisen hängenblieben. Zudem gelte: „Doppelstrukturen sind soweit wie möglich zu vermeiden“. Für die Grünen-Fraktion begrüßte Manfred Lucha die „grundlegende Reform der Aufgaben und der Bedeutung“ des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Gut bringe diesen Wandel der Titel einer Anhörung während des Gesetzgebungsprozesses zum Ausdruck: „Vom Tuberkulosearzt zum Gesundheitsmanager“. Die Gesundheitsämter würden bei den Begutachtungen entlastet. Gesundheits- und Versorgungspolitik sei „ein wesentlicher Standortfaktor im Ländlichen Raum“; dem trügen beide Gesetze Rechnung. „Wir machen Betroffene zu Beteiligten und demokratisieren den Prozess“, so Lucha. Das sei ein großer Schritt auf dem Weg zu einem „sozialen und demokratisch organisierten Gesundheitswesen“.
Rainer Hinderer (SPD) wies auf die vielen verschiedenen, teils widerstreitenden Interessen im Gesundheitswesen hin. Das Miteinander der Akteure zu stärken und auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, sei das Anliegen des Landesgesundheitsgesetzes. Und mit der Novelle zum ÖGD schaffe man hier neuen Freiraum. Die SPD sei bereit, bei der Finanzierung der neuen Angebote im Sinne der Kommunen „noch eine Schippe draufzulegen“. Denn „Konnexität ist für uns ein hohes Gut“, so Hinderer.
Jochen Haußmann (FDP) lobte das Gesetz zum Öffentlichen Gesundheitsdienst und die damit verbundene „Entlastung der Gesundheitsämter“ von vielen ärztlichen Gutachten, die diese bisher im Auftrag des Beamtenrechts vornehmen mussten. Den mit dem Landesgesundheitsgesetz verbundenen „Bürokratieaufbau“ bemängelte er jedoch. Kommunale Gesundheitskonferenzen gebe es in den meisten Kommunen bereits. Diese jetzt gesetzlich vorzuschreiben und so alle „Stadt- und Landkreise in ein Korsett zu zwingen“ sei „völlig unnötig".
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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