Kennzeichnungspflicht ist verfassungskonform

09.05.2019 
Von: Michael Schwarz
 
Redaktion
 
Foto: Reich

Stuttgart/Dessau-Roßlau. Ralf Kusterer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, bleibt bei seinem Nein zur Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte. Damit reagiert er auf die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt, das die Kennzeichnungspflicht in dem ostdeutschen Bundesland am Montag für verfassungskonform erklärt hatte.

Nach Ansicht der Richter wiegt das allgemeine Interesse an der Aufklärung von Pflichtverletzungen schwerer als das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beamten. Das Gericht wies die Beschwerde der AfD-Landtagsfraktion zurück.

Die Privatsphäre von Polizisten müsse geschützt werden, sagt Kusterer. Für ihn ist der Verzicht von Grün-Schwarz auf eine Kennzeichnungspflicht „ein Zeichen des Vertrauens“. Seinen Informationen zufolge wurde im Südwesten bislang jeder Polizist, zu dem eine Beschwerde vorlag, identifiziert. Der Bürgerbeauftragte des Landes, Volker Schindler, bestätigt diese Feststellung. Dennoch hält er die Kennzeichnung für eine sinnvolle Maßnahme. „Es muss nachvollziehbar sein“, wer der Polizist sei, über den sich ein Bürger beschwere.


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