Klimamobilitätspläne werden vom Land gefördert

10.02.2021 
Redaktion
 
Foto: dpa/Marijan Murat

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STUTTGART. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes können Kommunen Klimamobilitätspläne aufstellen. In diesen Plänen wird festgelegt, wie sie die Treibhausgasemissionen im Mobilitätssektor dauerhaft deutlich senken wollen. Die rechtliche Grundlage dafür ist Paragraf 7 f des Klimaschutzgesetzes.

Nach Angaben von Maria Franke, Leiterin des Bereichs Nachhaltige Mobilität bei der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) kann grundsätzlich jede Gemeinde, jeder Landkreis und jede Stadt einen solchen Plan aufstellen, sinnvoll sei er jedoch vor allem für größere Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen. 

Der Verkehrssektor ist für knapp ein Drittel der CO2-Emissionen im Südwesten verantwortlich. Im Gegensatz zu anderen Sektoren sind dort die Emissionen seit 1990 allerdings nicht gesunken. Das Ziel ist jedoch ein Rückgang um 40 Prozent bis 2030 und um 95 Prozent bis 2050.

Um den Treibhausgasausstoß im Verkehr um 40 Prozent zu reduzieren, hat sich das Land bis 2030 folgende Ziele gesetzt: Jedes dritte Auto soll klimaneutral fahren. Jeder zweite Weg wird zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt. Der öffentliche Nahverkehr soll verdoppelt werden. Gleichzeitig müsste der Verkehr mit Privatautos in den Städten um ein Drittel sinken. Auch jede dritte Tonne im Warenverkehr soll klimaneutral transportiert werden. Um diese Ziele zu erreichen ist laut Verkehrsministerium eine kommunale Verkehrswende notwendig.

Klimamobilitätspläne zielen auf Umgestaltung des Verkehsrsektors

Nicht überall sind die gleichen Maßnahmen sinnvoll. Da setzen die Klimamobilitätspläne an. Sie zielen auf eine Umgestaltung des Verkehrssektors. Dahinter verbirgt sich ein Handlungskonzept, mit Zielen und Maßnahmenbündeln, die zu einer deutlichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr führen und gleichzeitig die Mobilitätsbedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft berücksichtigen. Das ist eine Voraussetzung aus dem Klimaschutzgesetz. Da ein solcher Plan mit Bürgerbeteiligung erstellt wird und vom Gemeinderat beschlossen wird, ergibt sich daraus dann eine langfristige Strategie. Diese wird begleitet von einer regelmäßigen Überprüfung der Maßnahmen. Zeigt die Evaluation, dass Ziele nicht erreicht werden, muss nachjustiert werden.

Dabei entsteht so ein Klimamobilitätsplan nicht losgelöst. Er muss in die Ziele der Raumordnung angepasst sein. Auch das Regierungspräsidium sollte frühzeitig eingebunden werden, wie Franke erläutert.

Erhöhte Förderquote über Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz möglich

Das entsprechende Verkehrsmodell muss auch berechnet und mit Zahlen unterlegt werden. Als Grundlage lassen sich dafür beispielsweise die SUMP-Richtlinie der EU verwenden. Wobei SUMP für Sustainable Urban Mobility Plan steht. Auch die „Hinweise zur Verkehrsentwicklungsplanung“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen bieten Hilfestellung.

Das Erstellen eines Klimamobilitätsplans kann mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 200.000 Euro gefördert  werden. Die Anträge müssen beim Regierungspräsidium eingereicht werden. Auch die Umsetzung der Vorhaben, die in den Klimamobilitätsplänen verankert sind, können gefördert werden. Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sieht dafür iin der Anlage 20 der Verwaltungsforschrift sogar eine erhöhte Förderquote vor. Statt der sonst üblichen 50 Prozent können für Klimaschutzmaßnahmen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erstattet werden.Damit würde der Klimabonus genutzt. Da es sich um eine neue Fördermöglichkeit mit Pilotcharakter handelt, so ein Sprecher des Verkehrsministeriums, wird diese Fördermöglichkeit zunächst bei den Pilotkommunen erprobt. Nach zwei Jahren erfolgt eine Evaluierung und es wird darüber entschieden, ob diese Möglichkeit weitergeführt wird.

In einer ersten Pilotphase werden laut Verkehrsministerium aktuell drei Kommunen beziehungsweise kommunale Zusammenschlüsse bei der modellhaften Erstellung eines Klimamobilitätsplans für die Beauftragung externer Dienstleistungen gefördert. Das sind die Städte Freiburg und Stuttgart sowie der Gemeindeverband Mittleres Schussental. Die Stadt Heidelberg, wird bei der modellhaften Erstellung eines Klimamobilitätsplans fachlich begleitet, erhält jedoch keine Förderung. Weitere Gespräche gibt es mit einem Landkreis.


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