Stuttgart. Bei den Verwaltungen - beim Land und in den Kommunen - betrugen die Folgekosten neuen Landesrechts im Jahr 2018 etwa 5,4 Millionen Euro. Dies teilte am Donnerstag der Normenkontrollrat mit. Er prüft jeden Regelungsentwurf der grün-schwarzen Landesregierung auf seine Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Bei der Wirtschaft beliefen sich die zusätzlichen Bürokratiekosten im vergangenen Jahr dagegen nur auf rund 260 000 Euro.
Lob von dem 2018 geschaffenen Gremium gab es aber auch: Der Bürokratieaufwand für die Bürger sei um 40 000 Stunden zurückgegangen, was eine Entlastung von rund einer Million Euro bedeutet habe. Das neue Verfahren, bei dem die Ministerien die Folgekosten neuen Landesrechts schon vorab ausweisen und der unabhängige Normenkontrollrat das dann überprüfe, sei „ein Meilenstein auf dem Weg zum Bürokratieabbau“, so dessen Vorsitzende Gisela Meister-Scheufelen. „Damit wird der Blick auf unnötige Bürokratie geschärft.“ Bei den Beschäftigten in den Ministerien sei „die Sensibilität für Bürokratie“ weiter gestiegen.
Das Gremium gibt es in Baden-Württemberg seit Anfang 2018; es ist von der grün-schwarzen Landesregierung nach dem Vorbild des Nationale Normenkontrollrat ins Leben gerufen worden, der schon seit 2006 besteht.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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