Stuttgart. Baden-Württemberg und die dbb tarifunion haben sich an diesem Montag auf eine neue tarifliche Altersteilzeitregelung für schwerbehinderte Arbeitnehmer des Landes verständigt.
Der bisherige Tarifvertrag über Altersteilzeit war zum Ende des Jahres 2009 ausgelaufen. Seit 2010 gab es infolgedessen laut Finanzministerium für Arbeitnehmer keine Möglichkeit mehr, neue Altersteilzeitarbeitsverhältnisse zu vereinbaren. Mit der Neuregelung köntnen schwerbehinderte Beschäftigte nun ihre bisherige Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren.
Dabei erhalten sie vom Arbeitgeber eine erhöhte Bezahlung von 83 Prozent ihres bisherigen Nettoarbeitsentgelts. Wird das Blockmodell gewählt, behält der Arbeitnehmer zunächst seine bisherige Arbeitszeit bei und wird in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit bei fortlaufender Bezahlung vollständig freigestellt. Voraussetzung für die Altersteilzeit ist, dass die Beschäftigten mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben. Ein Rechtsanspruch besteht ab Vollendung des 60. Lebensjahres.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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