Heidenheim. Der mutmaßliche Gaffer von Heidenheim muss mit einem Strafverfahren rechnen. Die Polizei will den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, die über die Aufnahme von Ermittlungen entscheidet. Der Mann soll am Sonntag einen tödlich verletzten Motorradfahrer mit seinem Handy gefilmt haben und dann geflüchtet sein. Aufgrund des hohen öffentlichen Drucks stellte sich der 27-Jährige am Dienstag auf dem Polizeirevier in Heidenheim. Das Mobiltelefon wurde sichergestellt. Ob er die Aufnahmen verbreitet oder weitergegeben hat, wird untersucht. Laut Polizei kann bereits das Anfertigen einer Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, eine Verletzung des persönlichen Lebensbereichs sein und eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen. Der Motorradfahrer war am Unfallort gestorben. Die Strafen für Gaffer sind im Mai verschärft worden. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt kritisierte diese Woche nach dem Fall von Heidenheim: „Die Justiz muss den gesetzlichen Spielraum endlich auch nutzen und Urteile fällen, die die Täter spüren und mögliche Nachahmer abhalten“.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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