Stuttgart. Derzeit müssen Notarzt und Rettungswagen in Baden-Württemberg innerhalb von 10 Minuten am Einsatzort sein. In Ausnahmefällen sind es 15 Minuten. In den vergangen Jahren war wiederholt kritisiert worden, dass die Hilfsfristen vielerorts nicht eingehalten werden konnten. Die Landesregierung will die Frist nun verlängern und arbeitet an einer Gesetzesänderung.
Ziel sei es, den Streit zu entschärfen und die Vorgaben der veränderten Realität anzupassen, sagte der für die Notfallrettung zuständige Referatsleiter im Innenministerium, Hermann Schröder Anfang dieser Woche in Stuttgart. In Zukunft solle das erste Rettungsmittel – in der Regel der Rettungswagen – in 12 Minuten vor Ort sein. Der Notarzt habe 18 Minuten Zeit.
Der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) lehnt jedoch „jede Verschlechterung bei den gesetzlichen Vorgaben für die Notfallrettung im Land ab“. Messlatte könne nicht der Ist-Zustand sein, sondern die Zielvorgabe, die das aktuelle Rettungsdienstgesetz vorgebe. „10 bis höchstens 15 Minuten in 95 Prozent der Einsätze, dahinter dürfen wir nicht zurück“, so Lorenz Menz, Präsident des DRK-Landesverbands.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
Wissenswertes zu kommunalpolitischen Themen für Sie als Gemeinderat/Gemeinderätin mit einem wöchentlichen Newsletter direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Abonnieren Sie jetzt den
Kommunal-Newsletter.