STUTTGART. Kommunen sollen nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums künftig leichter Auskunft bei Buchungsplattformen wie Airbnb über die Vermieter von Ferienwohnungen erhalten. Es werde schnellstmöglich ein Gesetzentwurf zur Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes auf den Weg gebracht, teilte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) mit.
Hintergrund ist, dass bei einem knappen Wohnraum Wohnungen nicht als Ferienwohnungen zweckentfremdet werden sollen. Für die oppositionelle SPD geht der Vorstoß des Wirtschaftsministeriums nicht weit genug. Notwendig sei gleichwohl eine Registrierungspflicht der Anbieter, forderte der Abgeordnete Daniel Born. Laut Wirtschaftsministerium wird die detaillierte inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzentwurfes noch geprüft.
In Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Tübingen und Heidelberg gilt bereits Zweckentfremdungsverbot. Ein Verstoß liegt laut Ministerium aber erst vor, wenn der Wohnraum nicht nur vorübergehend gewerblich genutzt wird. Ein Verstoß liegt laut Ministerium aber erst dann vor, wenn der Wohnraum nicht nur vorübergehend gewerblich genutzt wird. Es drohen demnach Geldbußen bis zu 50 000 Euro.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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